Mit der Argumentation des GUs könnte er ja auch das Anbringen der Türklingel 10 Jahre verzögern und dann von dir den Hauspreis in 10 Jahren verlangen. (Ja, ist überspitzt, aber darauf läuft es hinaus)
Da hast Du die Methodik (der Abrechnung von Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen) aber sehr anschaulich beschrieben ;-)
So ähnlich wie du im Laufe des Jahres Abschäge für deinen Gasverbrauch zahlst, aber was am Ende zählt ist die Jahresabrechnung.
Beim Gasverbrauch ist es jedoch leicht, bei Preisanstiegen eine Zwischenablesung des Zählerstandes vorzunehmen, denn der Zähler mißt den tatsächlichen Verbrauch ...
Aber ich sehe es auch nicht ein mehr für das ganze Haus zu zahlen. Halt nur auf die gewerke oder die Punkte im Zahlungsplan die noch offen sind.
... während der Zahlungsplan nur darauf berechnet ist, die Abschläge dem Liquiditätsverbrauch des Auftragnehmers durch Aufwände für Vorleistungen auszugleichen, nicht jedoch geeignet wäre, eine fiktive "anteilige Fertigstellung" abzugelten. Insofern hinkt der Vergleich "systembedingt".
Ich habe jetzt schon 2 GU-Verträge unterschrieben und in keinem der beiden Verträge war ein Ablauf der Preisbindung vorgesehen.
Ich halte das für unseriös, vor allem für die in deinem Vertrag auch noch explizit kurze Frist von 12 Monaten.
Eine Preisbindung "off Limits" wäre der blanke Wahnsinn - das überleben bestenfalls sehr große Anbieter, und auch die nicht immer. Die Dauer ist schon in Ordnung, nur beim Fristbeginn vergißt der "Verbraucher" gerne den Unterschied zwischen Brems- und Anhalteweg.