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Huch, wo habe ich denn die wirklichkeitsfremde Firstrichtungsvorabe übersehen ?Das schmale Haus damit man recht hohe Wände in der 2. Etage hat. (8m ist bei Satteldach recht knapp).
Huch, wo habe ich denn die wirklichkeitsfremde Firstrichtungsvorabe übersehen ?Das schmale Haus damit man recht hohe Wände in der 2. Etage hat. (8m ist bei Satteldach recht knapp).
Ich dachte das Nachbarhaus hat die Richtung auch. EIne Vorgabe gibt es nicht.Huch, wo habe ich denn die wirklichkeitsfremde Firstrichtungsvorabe übersehen ?
Dann käme ich auch nicht auf die Idee eines solchen Punk-Moves, die Hausachse quer zum Hang zu drehen.EIne Vorgabe gibt es nicht.
Nach Nachbarhäusern schaue ich primär, wenn ich Befreiungsargumente suchen muß.Ich dachte das Nachbarhaus hat die Richtung auch.
Auch nicht, um die "lange" Seite mehr Richtung Süden bzw. auch Westen für die Abendsonne auszurichten?Dann käme ich auch nicht auf die Idee eines solchen Punk-Moves, die Hausachse quer zum Hang zu drehen.
Abendsonne gilt nicht als Befreiungsargument für Höhenüberschreitungen. Daß ein Querschneiden von Höhenlinien ungünstig ist, gilt generell. Für Sorgen um Abendsonnemangel bist Du noch in einem viel zu frühen Planungsstadium.Auch nicht, um die "lange" Seite mehr Richtung Süden bzw. auch Westen für die Abendsonne auszurichten?