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KaEfWeh
Ja, das steht bei uns auch so drin.Steht bei Euch auch in der vorläufigen Zusage drinnen, dass "der Antrag zum Prüfungszeitpunkt die Fördervoraussetzungen erfüllt und der Antrag nicht mehr wegen nicht vorliegen der Fördervoraussetzungen abgelehnt werden kann" und unter Vorbehalt das Fördervorhaben ändert sich nicht!
Fördervoraussetzungen = Kinder, Gehalt, etc?
Fördervorhaben = Haus und Grund?
Ich verstehe es so, dass wir jetzt mehr verdienen dürfen, aber nichts am Bauvorhaben ändern darf ohne die Finanzierung zu verlieren?
Danke
Man muss 12 Monate ab Antragstellung die Voraussetzungen erfüllen. Wäre mir neu, dass man direkt nach Eingang der Bewilligung plötzlich wieder mehr verdienen darf, auch wenn es hier nicht explizit drinsteht.