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haus24bau
Und Vorfälligkeitsentschädigung wäre interessant falls man verkaufen müsste. Aber das Darlehen mitnehmen zu dürfen wäre optimal natNoch eine Frage:
Wie ist es wenn das mit Z15 finanzierte Eigenheim zu klein wird und man innerhalb der 15 Jahre was größeres kaufen muss, was grundsätzlich auch Z15 förderfähig ist? Kann man das Darlehen dann mitnehmen oder muss es auf jeden Fall gekündigt werden?
Vermutlich kommt es darauf an, ob man das erste mit Z15 finanzierte Eigenheim verkauft (unschädlich) oder behält und vermietet (schädlich) oder?
Wenn man Sachen ändert, kommt der Antrag wieder hinten an der Reihe deshalb lieber nicht. Aber am sichersten fragst Du deinen Sachbearbeiter. Haushaltsrechnung muss noch aufgehen usw.Hallo zusammen,
Ich hätte auch eine Frage zum Kauf von Bestandsimmobilien. Inwiefern ist der Kaufpreis den man bei Antragstellung beim LRA angibt verbindlich für den späteren Kauf sobald das Darlehen ausgezahlt wird?
also zum Beispiel: Man einigt sich mit dem Verkäufer auf einen Preis von 300.000 €. Da das Z15 aber noch nicht bewilligt geschweige denn ausgezahlt wurde, möchte der Käufer zum Auszahlungszeitpunkt 330.000 €.
Muss dann ein neuer Antrag gestellt werden oder könnte man die 30.000 € entweder von einer anderen Bank finanzieren lassen oder gegebenenfalls mit Eigenkapital ausgleichen?