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ypg
es ist egal, ob Du das Erker nennst oder welchen Bedingungen ein Erker unterliegt. Ein Aufenthaltsraum wird nicht an der Grundstücksgrenze genehmigt.Der Erker darf die 2,5m Abstandsfläche (bei mir sind es momentan ohne Erker 3,5m) auf 2m unterschreiten.
Du tust es schon wieder und bringst Deine Fahrradgarage mit einem Kniestock zusammen.Das war die Erklärung, warum diese Wand geplant wird. Die Wand trennt den Erker (und damit das Haus) von der Fahrradgarage. Damit zählt eben dieser Erker-Teil zur Grundfläche des Erdgeschosses. Damit kann der Kniestock höher ausfallen, als wie wenn auf den Erker verzichtet wird und das ganze "Anhängsel" als Fahrradgarage betitelt wird.
Ich glaube, Du wirfst einiges zu viel in einen Topf, um irgendetwas berechnen zu wollen.