K
kobaje0
Zu 1. Bei uns wurde das genauso gehandhabt.
zu 2.Im Grunde ist das ja kein gehaltsverzicht. Der Wert bleibt im Langzeitkonto erhalten. Ich vermute das geht nicht durch. Brückenteilzeit hat bei uns aber funktioniert.
zu 3. Man sagte mir im LRA dass auch einmalige hohe Werbungskosten (z.B. Bildungsreisen) nicht betrachtet werden würden da sie eben nicht erwartbar regelmäßig anfallen. Dementsprechend denke ich nicht dass das anerkannt wird. Es wird ja auch explizit von den Werbungskosten aus den Einkommenssteuerbescheiden der letzten beiden Jahren gesprochen.
zu 4. ich nicht
zu 2.Im Grunde ist das ja kein gehaltsverzicht. Der Wert bleibt im Langzeitkonto erhalten. Ich vermute das geht nicht durch. Brückenteilzeit hat bei uns aber funktioniert.
zu 3. Man sagte mir im LRA dass auch einmalige hohe Werbungskosten (z.B. Bildungsreisen) nicht betrachtet werden würden da sie eben nicht erwartbar regelmäßig anfallen. Dementsprechend denke ich nicht dass das anerkannt wird. Es wird ja auch explizit von den Werbungskosten aus den Einkommenssteuerbescheiden der letzten beiden Jahren gesprochen.
zu 4. ich nicht