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GeraldG
Das ist kein Gesetz sondern die Umsetzung der Richtlinie. Diese sind meist intern festgelegt ("Verwaltungsvorschriften") und du kannst die höchstens erfragen, und auch mir wurde es genau so erklärt, von daher ist das Vorgehen so einheitlich und damit wenig anfechtbar. Beispielsweise wurde mir gesagt (wenn ich mich richtig erinnere) dass beispielsweise Einmalzahlungen dort nicht oder nur zu Teilen einberechnet wurden. Beispielsweise die Corona-Hilfen, die werden ja nur einmal gezahlt und kommen nicht wieder.(zu) 1. Wurde dieses Vorgehen bei euch rechtlich begründet? Es hat ja abhängig der Dauer der Elternzeit starken Einfluss und der Gesetzgeber macht bei der Berechnung von Einkommensgrenzen und tragbaren Belastungen ja bewusst eine Unterscheidung bei Thema Elternzeit.
Wie geschrieben werden Einmalzahlungen nicht oder nur teilweise (irgendwas war auch mit einem Drittel, ist aber zu lange her) eingerechnet.(zu) 2. Das kann ich grundsätzlich nachvollziehen. Dieser Logik folgend würde es aber bedeuten, dass eine Auszahlung aus dem Langzeitkonto nicht zur Einkommensgrenze zählen würde. Ansonsten würde dasselbe Gehalt zweimal bewertet werden. Für mich wäre logisch nach dem Zuflussprinzip vorzugehen, also Einkommen dann zu werten, wenn es tatsächlich oder absehbar (innerhalb 12 Monate) zu unmittelbar verfügbarem Einkommen wird.
Das Vorgehen der L-Bank ist meiner Meinung nach konsistent und man kann einfach fragen. Sie haben natürlich auch die Pflicht die knappen Gelder gerecht zu verteilen. Und nur weil man eine Variante konstruieren kann um genau für 12 Monate die Voraussetzungen zu erfüllen heißt das nicht, dass das durchgeht. Vielleicht kann man das so sehen: Wenn man nicht wüsste, dass das Gehalt der nächsten 12 Monate wichtig ist, um man dann die Bedingungen erfüllt, bekommt man das Geld zu Recht. Bei allem anderen ist das schon ein Zugehen der L-Bank auf einen. Vorrübergehende Teilzeit kann ich persönlich dafür nicht nachvollziehen, aber wie gesagt, das wird intern ermittelt und für die Zukunft so festgehalten um beim nächsten wird diese Ausnahme entsprechend angewendet oder nicht.