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Wo siehst Du den verwaltungsrechtlichen Weg dafür, daß Villariba und Villabajo ihre Bebauungspläne gemeinsam aufstellen, so lange sie nicht fusioniert sind ?Die einzige Weiterentwicklung ist im Umland - und das bedeutet eben auch Eingemeindungen & übergreifende Planungen. Im Kleinen wie im Großen.
Gebietsreformen sind üblicherweise Ländersache; die Initiative geht vom Land - ggf. auf Ebene der Bezirksregierung - aus, und läuft emotionslos ab, für politische Willensbildung ist da wenig Spielraum: es wird festgestellt, welche Gemeinden gemessen am Entwicklungsplan zu klein sind, um eine eigenständige Verwaltung zu unterhalten. Dann werden sie aufgefordert, einschließlich der eigenen Brautwahl eine Fusion einzuleiten, und andernfalls zwangsfusioniert. Daß sie dem zuvorkämen - also wenn sie absähen in fünf Jahren zu klein zu werden jetzt schon auf Brautschau gingen, kommt in der Realität kaum vor: daß Oberrieslingen und Unterrieslingen nicht freiwillig zusammengehen, hat tiefe Gründe, die sich dem Pfarrer Köster noch verschließen ;-)