Hausbau0815
Du hast völlig recht. Darum ist ja die Bewertung des Wiederbeschaffungswertes so wichtig. Und bei 3.400 € liege ich doch meilenweit von den 130 % entfernt. Die Versicherung hat also bewusst den Wert nach unten und die Kosten nach oben gedrückt, so dass eine Reparaturfreigabe nicht erfolgt.Hier habe ich noch Nachfragen:
Meines wissens nach gibt es keine "Reparaturfreigabe" bei einem Unfall. Die gegnerische Versicherung zahlt überlicherweise sogar bis zu 130% der Wiederbeschaffungskosten, wenn man reparieren lässt. Wäre es da nicht vorteilhaft den Wagen direkt mal reparieren zu lassen?
Der Restwert war übrigens mit 400 € angegeben. Eine Sitzbank alleine wird mit über 1.000 € gehandelt. Wir haben inzwischen das Fahrzeug notreparieren lassen, die Schrammen und Beulen sind natürlich noch. Aber es ist fahrtauglich und hat im Januar sogar TÜV bekommen.
Schreiben der gegnerischen Versicherung vom 1.12.2020:
Sehr geehrte Frau ....,
anbei erhalten Sie letzte und abschließende Stellungnahme zum Wiederbeschaffungswert des Sachverständigen xxx.
Weitere Ausführungen werden in dieser Sache weder vom Sachverständigen noch durch uns erfolgen.
Des Weiteren teilen wir mit, dass es sich um einen eindeutigen Totalschaden handelt. Eine Reparatur im 130 % Bereich ist nicht mehr gegeben.
Es wird allein an die Mitteilung einer Bankverbindung von Ihnen gemäß Schreiben vom 09.11.2020 erinnert.
Die Angelegenheit ist abgeschlossen.