11ant
Meine Äußerungen zu optimalen Haushöhen beziehen sich übrigens grundsätzlich auf das Wohngebäude. Ich gehöre zur Fraktion "die Garage hat mit den Krümeln zufrieden zu sein" (und eine Durchgangstür hat eine koschere Garage m.E. ohnehin nicht).Die Grenzgarage soll doch im Mittel nur 3 m Höhe an der Grenze haben. Du darfst da aber nicht auffüllen, da das Nachbargrundstück nicht Dir gehört. [...] Da bin ich dann bei @11ant.
Der steht irgendwie im Bebauungsplan - im transparentesten Fall als "Einfamilienhaus" (Einheitsfußbodenhöhe) individuell für jedes Grundstück, und im worst Case als geometrische Quizaufgabe fast schon an sich selbst verankert.Bezugspunkt?