Ich persönlich arbeite weder auf Deinem Bauamt noch hätte ich sonst irgendwelche Aktien darin. 85 cm im OG könnten knapp werden, 90 cm mußt Du erfüllen (aber vermutlich an der Oberkante des Fensterstockes, ich habe mich da nie mit Ausreizung bis auf den letzten Tropfen beschäftigt). Im EG dürftest Du auch niedriger. Ab welcher Höhe Arbeitsplatten, Wasserhähne, Sofalehnen und dergleichen schrammenfrei überschwenkt werden, kannst Du im Einzelfall nur selbst wissen. In der Höhe ist Steinesägerei unkompliziert, 5cm würde ich dennoch nicht unterschreiten.