Ich bekam heute Feedback hinsichtlich der Möbeleinzeichnung. Dies sei Bestandteil der Ausführungsplanung.
Das ist dummes Geschwätz, auch wenn manch einer das schon immer so macht. Ein Einreichplan ist aber ein Entwurf, kein Vorentwurf nur im Entwurfsmaßstab. Danach kommen noch Tekturen - dabei werden Pläne noch mal "umgearbeitet", typischerweise wegen so etwas wie hier der Garagenzwischentür oder es wird noch eine Garderobennische eingeschoben oder der Ablauf von Toilette, Tür und Dusche ändert die Richtung oder die Einschubtreppe wird verlegt oder ein Küchen-Eckfenster kriegt plötzlich doch einen Pfosten. Aber zum Beispiel die Positionen von Schiebetür- und Fensteröffnung im Wohnzimmer zu tauschen weil es mit den tatsächlichen Maßen des Bauherrensofas nicht paßt wo im Plan das Beispielsofa steht, das sind Änderungen, die dann nicht mehr erforderlich sein sollten. Am Beispiel der Fenster vorne im OG: mein Vorschlag des breiteren "Pfostens" zwischen zwei Fenstern wäre so eine typische Tekturgeschichte, die komplette Fensterfront aus einem früheren Entwurfsstand wiedereinzuflicken, sollte jedoch
vor der Antragstellung erledigt werden. Und hier ist ja Dein wesentlicher Beweggrund für diese "andere Änderung", daß das für einen Schrank an dieser Wand von Kind 2 einen erheblichen Unterschied macht. Die gleiche Dimension hat diese Frage gewiß auch im Wohnzimmer.