Gussek Haus aus Nordhorn stellt Insolvenzantrag

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ClaLi67

Hallo Forum,

wir haben letztes Jahr ein Gussek Haus gekauft.
Jetzt hat Gussek Haus Insolvenz beantragt. Weiß jemand wie es für laufende Projekte weitergehen soll?
wir haben bereits eine Anzahlung geleistet und unsere Informationen ausschließlich der Presse entnommen.
 
11ant

11ant

Jetzt hat Gussek Haus Insolvenz beantragt. Weiß jemand wie es für laufende Projekte weitergehen soll?
Man beantragt keine Insolvenz, sondern die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Das Verfahren 7IN65/24 befindet sich m.W. gegenwärtig in dem Stand, daß der RA Stefan Meyer (Pluta Rechtsanwalts GmbH Münster) am 27. August zum vorläufigen Verwalter bestellt wurde. Entsprechend gehe ich davon aus, daß Ihr da frühestens in einer Woche anzufragen braucht. Die Insolvenz ist noch längst nicht festgestellt (das ist ja erst der Gegenstand des Verfahrens). Der mit den gutachterlichen Ermittlungen befaßte Rechtsanwalt ist der weiterhin tätigen Geschäftsführung gewissermaßen beigeordnet, und sie kann ohne seine Zustimmung nicht verfügen. Weitere Erläuterungen findet Ihr über die Forensuche in meinen Beiträgen mit den Stichworten Insolvenz, Traumhaus/Hildmann und Tecklenburg.
wir haben letztes Jahr ein Gussek Haus gekauft. [...] wir haben bereits eine Anzahlung geleistet und unsere Informationen ausschließlich der Presse entnommen.
Wenn Ihr außer der Bauvertragsunterschrift und der Anzahlung noch nichts geleistet habt, finde ich "laufende Projekte" fast schon ein bißchen hoch gegriffen. In diesem Stadium wird es für den vermutlichen späteren Verwalter am attraktivsten sein, mit Euch die Auflösung des Bauvertrages zu verhandeln. Aber festlegen wird er sich darauf noch lange nicht, dafür muß das Verfahren erst weiter gediehen sein. Ihr könnt aktuell nur Eure Bereitschaft zur Auflösung signalisieren, solltet bis zur Entlassung aus dem Vertrag jedoch noch keinen neuen schließen. Ich wäre auch nur wenig überrascht, wenn das Unternehmen und seine Geschäfte fortgeführt würde(n). Eine Insolvenz ist nicht zwingend ein Ende, und eine Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erst recht nicht. Geschäftsführer müssen aus Haftungsgründen leider sehr sensibel einen Insolvenzverdacht frühzeitig melden. Verfolgt den weiteren Verlauf mit Hilfe der einschlägigen Berichterstattung. Nehmt Euch zu gegebener Zeit einen Fachanwalt für Insolvenzrecht, denn die Insolvenz ist ein hochprozentiges Stöffchen, das einen hausärztlichen Rechtsanwalt leicht aus den Latschen kippt.
 
mayglow

mayglow

Ist das Grundstück auch von Gussek Haus (tritt Gussek Haus als Bauträger bei euch auf?) oder baut ihr auf eurem eigenem Grundstück? Je nachdem gelten ggf noch andere Sachen...

In diesem Stadium wird es für den vermutlichen späteren Verwalter am attraktivsten sein, mit Euch die Auflösung des Bauvertrages zu verhandeln.
Naja, "verhandeln", wenn man das so nennen mag. Stichwort ist da ja "Wahlrecht des Insolvenzverwalters". Wenn der sagt lohnt sich nicht, dann muss er nicht viel verhandeln...

Aus Erfahrung kann ich sagen, übt euch in Geduld. Wie 11ant schrieb, aktuell wird der vorläufige Insolvenzverwalter erstmal prüfen, ob die Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren gegeben sind. Parallel wird er sicherlich auch schauen, bei welchen Verträgen es sich lohnt weiter zu machen und bei welchen nicht. Ich seh das da etwas anders als 11ant. Wenn ich unsere Zahlungsmodalitäten anschau, dann war da ne große Summe am Anfang fällig (bei uns war aber auch das Grundstück mit drin, aber trotzdem war der BT tendenziell etwas überbezahlt), das kann dann aber dafür sorgen, dass ggf ein relativ weites Projekt sich nicht mehr lohnt (weil nicht mehr viel Geld zu holen ist) oder umgekehrt. Aber da kann viel reinspielen und so pauschal kann man das nicht sagen.

Grundliegend würde ich auch empfehlen, euch das ganze mal vom Anwalt erklären zu lassen. Wir fanden das sehr frustrierend, aber bei uns kam letztlich anfangs nur bei raus, dass wir abwarten mussten, wie der Insolvenz sich entscheidet. Und dafür hat er ne ganze Menge Zeit. Bei uns war die Entscheidung dann kurz nach der Insolvenzeröffnung da (~3 Monate nach der Antragstellung) theoretisch hätte es aber auch noch länger dauern können. Selber kündigen oder eigenmächtig "schonmal" weitermachen oder was anderes suchen ging bei uns eher nicht, das kann aber je nachdem wie euer Vertrag aussieht, bei euch eventuell anders sein. (e.g. wenn es Klauseln im Vertrag gibt, nach denen Ihr so oder so noch unbeschadet auflösen könntet, dann besteht ggf die Möglichkeit ebendas zu tun) Eigenmächtig wäre ich da aber auch sehr vorsichtig und würde das in jedem Fall gut prüfen lassen. Ein Erstgespräch beim Anwalt ist idR auch gar nicht so teuer, oder falls ihr eine Versicherung habt auch kostenlos (oder manche AG haben sowas auch als "Benefit" wie ich von den Nachbarn gelernt habe). Aber der Standardfall wird wohl sein: abwarten, was der Insolvenzverwalter sagt. Und dann geht's entweder mit Gussek Haus weiter oder eben nicht.

Ist aber jetzt nur mein Laiengeschwafel, weil wir in einer ähnlichen Situation waren/sind. Aber wie der el(e)fant schon erfasst hat, das Insolvenzrecht ist komplex...
 
11ant

11ant

Ist aber jetzt nur mein Laiengeschwafel, weil wir in einer ähnlichen Situation waren/sind. Aber wie der el(e)fant schon erfasst hat, das InsO-Recht ist komplex...
Der 11ant (die 11 wird im großkölschen Kulturraum "Ällef" gesprochen) ist ein erfahrener Laie (Kaufmann aber Nichtjurist), und die Insolvenz würde ich nicht als "komplex" sondern laiisch gesprochen vor allem als "ungerecht" bezeichnen. Käufer / Bauherren gehören da regelmäßig zur Gruppe der niederrangigen Gläubiger (den "Letzten, die von den Hunden gebissen werden"). Vereinfacht gesagt, herrscht im Insolvenzrecht die nahezu diametrale Umkehr des zivilen Gerechtigkeitsempfindens. Im Hinblick auf die Stellung der niederrangigen Gläubiger hat sich vom früheren "Konkurs" zur heutigen "Insolvenz" nichts spürbar verbessert, würde ich sagen.
 
B

Buchsbaum066

Man sollte einfach abwarten. Unter der Google Suche "Insolvenzbekanntmachungen" kann man sehr schnell alle Bekanntmachungen des Gerichts bezüglich der Insolvenz tagesaktuell ansehen.

So ist man täglich auf dem neuesten Stand.

Was ist es denn überhaupt für ein Insolvenzverfahren? Regelinsolvenz, Schutzschirmverfahren, Insolvenz in Eigenverwaltung.
Welche Gesellschaft oder Gesellschaften sind betroffen.

Jeder Ratschlag ist hier sinnlos bevor diverse Informationen nicht vorhanden sind.

Es kann von Anzahlung verloren bis hin zur Fertigstellung des Bauvorhabens alles passieren. ebenso kann der Insolvenzverwalter morgen früh die Firma zuschließen wie auch noch jahrelang einfach weiterarbeiten lassen. Das hängt von den Vermögenswerten oder vielen anderen Parametern ab.
Die Firma kann von einem anderen Mitbewerber reibungslos übernommen werden. Es gibt da tausend mögliche Varianten.

Wichtig ist zeitnah auf relevante Informationen zurück greifen zu können. Siehe oben!
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
Im Forum Gussek-Haus Franz Gussek GmbH & Co. KG gibt es 8 Themen mit insgesamt 116 Beiträgen


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