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fach1werk
Gestern hatte ich Freizeit und konnte mich mal hinter die sachliche Seite stecken. Ich glich unsre Überweisungen gegen die Baukostenaufstellung (=Bauvertrag + Aufmusterung) ab. Dann begegneten mir noch die Baukontoauszüge von Heinz von Heiden von nach dem Bauende, ich musste noch Forderungen von uns gegenrechnen. Eine Forderung von Heinz von Heiden liess sich in beiden Fällen nicht errechnen. Sogar der Einbehalt ist rechnerisch mehr weg als da. Wir kochten uns zur Belohnung ein ganz feines Essen. Für den Osterhasen ist es noch zu früh, im Mahnbescheid steht, bei Widerspruch kommt gleich die Klage vor dem Landgericht der Landeshauptstadt.
Aufgefallen bei der Durchsicht der Unterlagen ist dies:
Im Lauf der Erbauung fallen eine Menge Posten an, von denen uns Heinz von Heiden sagte, das verrechnen wir zum Schluss. Das bringt einen in eine missliche Lage. Hat man Einiges zu bekommen, so ist am Schluss rechnerisch eine überzahlter Bauvertrag möglich. Man muss sofort verrechnen, das muss gleich von der nächsten Rechnung weg. Mir fiel das beim Bau erst nach den ersten Posten auf. Es verschlechtert die Position einer Bauherrschaft sehr, wenn sie das Geld schon mal hergegeben hat.
Ich gab den Fall im Anschluss ab. Ich war nicht frei von Emotionen.
Viele Grüße
Gabriele
Aufgefallen bei der Durchsicht der Unterlagen ist dies:
Im Lauf der Erbauung fallen eine Menge Posten an, von denen uns Heinz von Heiden sagte, das verrechnen wir zum Schluss. Das bringt einen in eine missliche Lage. Hat man Einiges zu bekommen, so ist am Schluss rechnerisch eine überzahlter Bauvertrag möglich. Man muss sofort verrechnen, das muss gleich von der nächsten Rechnung weg. Mir fiel das beim Bau erst nach den ersten Posten auf. Es verschlechtert die Position einer Bauherrschaft sehr, wenn sie das Geld schon mal hergegeben hat.
Ich gab den Fall im Anschluss ab. Ich war nicht frei von Emotionen.
Viele Grüße
Gabriele