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fach1werk
Danke, 11ant. Längst bin ich verwettert was Heinz von Heiden angeht und an dem Haus hänge ich nicht mehr.
Der Bauleiter war in meiner Abwesenheit da, jetzt soll alles zügig abgeschlossen werden und ich soll quasi eine Schlussrechnung aufstellen, dann könne man das doch ohne Rechtsanwälte abschliessen. Abschluss ja, aber ob sie nicht erstmal selbst eine Schlussrechnung vorlegen sollten?
Trotzdem muss ich natürlich eigene Zahlen haben und da frage ich mich, wie es eigentlich aussieht mit den Rechtsanwaltskosten für die Abwehr eines nicht zutreffenden Zahlungsbefehls im Januar. Die Summe kann ich nach wie vor nicht errechnen und sie wurde nie belegt. Sollte das auch auf der Schlussrechnung landen? War da nicht irgendwas, Gibts da nicht irgendeine Regelung dafür? Weiss jemand etwas?
Viele Grüße
Gabriele
Der Bauleiter war in meiner Abwesenheit da, jetzt soll alles zügig abgeschlossen werden und ich soll quasi eine Schlussrechnung aufstellen, dann könne man das doch ohne Rechtsanwälte abschliessen. Abschluss ja, aber ob sie nicht erstmal selbst eine Schlussrechnung vorlegen sollten?
Trotzdem muss ich natürlich eigene Zahlen haben und da frage ich mich, wie es eigentlich aussieht mit den Rechtsanwaltskosten für die Abwehr eines nicht zutreffenden Zahlungsbefehls im Januar. Die Summe kann ich nach wie vor nicht errechnen und sie wurde nie belegt. Sollte das auch auf der Schlussrechnung landen? War da nicht irgendwas, Gibts da nicht irgendeine Regelung dafür? Weiss jemand etwas?
Viele Grüße
Gabriele