S
Steven
Hallo KnallkörperOben hast du geschrieben, dass Selbstverteidigung nicht verhältnismäßig sein muss. Das ist nicht wahr. Siehe Notwehrexzess. Auch ist nicht jede Selbstverteidigung Notwehr.
Notwehrexzess ist es dann, wenn die Notwehr überschritten wurde. Beispiel: Dich greift jemand an. Du wehrst dich erfolgreich. Der Angreifer liegt bewusstlos am Boden. Du trittst ihn noch mal kräftig. Dies ist Notwehrexess.
Die Verhältnismäßigkeit muss nicht gegeben sein. Außer in extrem krassen Mißverhältniss. Siehe "Kirschbaumfall".
Steven