Hallo zusammen,
ich habe nun einiges hier gelesen - toller Beitrag, dafür schon einmal vielen Dank an alle, die hier die Erfahrungen teilen. Ich dachte es ist nun dank
Z15 doch möglich für unsere gewachsene Familie Wohnraum zu erhalten. Aber nun bin ich etwas verwirrt. Wenn bei Antragstellung noch nicht einmal feststeht, ob und wann man das Geld bekommt - hat man dann bereits eine Immobilie ausgesucht und ....bezahlt? Oder sind Eure Verkäufer so rücksichtsvoll, dass sie so lange warten können? Und was ist mit den Bauträgern bei einem Neubau? Warten diese dann? Oder streckt man das Geld vor? Was ist, wenn der Antrag nicht genehmigt wird oder die Fördermittel aufgebraucht sind? Das scheint laut Euren berichten öfter vorzukommen....
Also zusammengefasst ist meine Frage: Ist es zwingend notwendig, dass man bereits eine Immobilie bei Antragstellung in Aussicht hat? Falls ja: Wie vertröstet man in der Wartezeit die Verkäufer und was ist bei Antragsablehnung. Dann kann man sich das Häusel doch gar nicht mehr leisten.
Außerdem gibt es noch eine zweite Frage: Beispiel: Man hat nur in 2025 (wegen Elternzeit) die Einkommensgrenze unterschritten und man schickt den Antrag Dezember 2024 los. Bewilligt wird er aber erst im November 2025. Was gilt dann?
DANKE schon mal für eine Antwort!!!
Lg