Hallo. Ja wir machen etwas sehr ähnliches. Bei einem KfW Darlehen ist es so, dass man immer den Zins zum Zeitpunkt der Antragstellung bekommt, es sei denn der Zinssatz ist zum Darlehensabruf günstiger geworden, dann bekommt man diesen.
Das Darlehen ist zwölf Monate Bereitstellungszinsfrei. Danach fällt ein Zinssatz von 0,15 % für den noch nicht abgerufenen Anteil an. Wir haben das Programm 308 (Jung kauft alt) beantragt, das sollte aber eigentlich keinen Unterschied machen.
Zu beachten ist, dass wenn das Darlehen beantragt ist, es dann aber nicht abgerufen wird (zum Beispiel weil der L-Bank Kredit abgelehnt wird), man eine Nichtabnahmeentschädigung zahlen muss. Ich habe im Vorfeld versucht rauszufinden wie hoch diese ungefähr ist. Da sie von der Zinsentwicklung abhängt, war das aber nicht möglich. Im Zweifelsfall sollte man sich aber auf einen vierstelligen Betrag einstellen. Zusätzlich wird man seitens der KfW für 6 Monate für das Programm gesperrt.
Die Alternative wäre den KfW Sanierungskredit durch die L-Bank beantragen zu lassen. Dann hat man zwar das Risiko der Nichtabnahmeentschädigung vermieden, geht aber das Risiko ein, dass der kfw Kredit eingestellt wird oder sich die Zinsen verschlechtern.