Zu beachten ist, dass wenn das Darlehen beantragt ist, es dann aber nicht abgerufen wird (zum Beispiel weil der L-Bank Kredit abgelehnt wird), man eine Nichtabnahmeentschädigung zahlen muss.
Das stimmt so nicht ganz. Erst, sobald Du einen Vertrag unterzeichnet hast, fällt die Entschädigung an. Ansonsten kannst Du die Mittel kostenfrei zurückgeben.
Das machen wir gerne bei unseren gewerblichen Kunden. KfW beantragen und zusagen lassen (wie gesagt, ist das in der Regel eine Zeitspanne von 5 Minuten vom Antrag bis zur Zusage) und dann liegen lassen - kein Vertrag wird abgeschlossen. Quasi Konditionen / Mittel sichern.
Kannst dann die Mittel zurückgeben, wirst aber wie geschrieben gesperrt.