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Dec4ever
Die Einkommensgrenze muss 12 Monate nach Abgabe LRA eingehalten werden. Einfach auf die Beförderung verzichten oder die Arbeitszeit reduzieren. Nach einem Jahr kannst du dann wieder mehr verdienen.Guten Tag,
ich bin schon längerem stiller Mitleser hier im Thema. Dennoch habe ich die ein oder andere Frage, die mir hier hoffentlich beantwortet werden kann:
Unser Z20 Antrag ist am 20.05. bei der zuständigen Wohnraumförderstelle eingegangen. Darin ist leider auch schon vermerkt, dass wir mit einer Wartezeit von mindestens einem Jahr bis zur Bewilligung ausgehen müssen.
Zum Zeitpunkt des Antrags haben wir natürlich die Einkommensgrenze nicht überschritten (aber nur knapp). Mir stellt sich jetzt die Frage (weil die L-Bank ja anscheinend irgendwann nochmal aktuelle Gehaltsnachweise nachfordert), was passiert, wenn man in der Zwischenzeit z.B. befördert wird und dadurch über die Grenze rutscht. Zum Zeitpunkt des Eingangs beim LRA war ja noch nicht bekannt, dass man befördert wird. Hat man dann umsonst ewig gewartet und muss trotzdem anderweitig finanzieren? Oder zählt die Beförderung, weil es ja plötzlich kam, nicht?
Vielen Dank den fleißigen Antwortgebern hier im Forum vorab.