Tassimat
@11ant normalerweise mag ich deine Art zu schreiben sehr, aber in letzter Zeit übertreibst du es doch sehr. Es wird öfters echt grenzwertig :(
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Sehe ich absolut nicht. §312g sagt für mich klar, "außerhalb von Geschäftsräumen". Die Preissteigerung wurde hier bewusst im Geschäftsraum verhandelt und besiegelt. Falls gewünscht und überhaupt möglich, müsste man etwas anderes finden als den "Haustürgeschäftsparagrafen".sehe ich wesentliche Merkmale eines Haustürgeschäftes erfüllt