Preiserhöhung - Unsere Baufirma will 21,4 % mehr

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Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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Tarnari

Tarnari

Sorry, Zeitlimit für die Bearbeitung überschritten, daher noch hinterher:
Nur mal als Beispiel: Das in D gängige 14-tägige Widerrufsrecht ist zwar nicht vergleichbar und ich will jetzt kein Widerrufsrecht oder so, aber es zeigt was theoretisch möglich ist an Verbraucherschutz.....muss ja nicht so extrem sein.
Sorry, ich bin voll auf Pinkis Seite. Für mich stinkt das nach altem Fisch.
Aber der Vergleich zum Widerrufsrecht im Fernabsatzgesetz ist wirklich unpassend. Hier geht es um definierte Produkte. Dinge von der Stange, tausend, millionenfach immer gleich produziert.
Das gesetzliche Recht auf Widerruf gilt nur bei Käufen im Fernabsatzgesetz, weil die Produkte dort vorher nicht begutachtet werden können. Deswegen gilt auch entgegen teils landläufiger Meinung kein Widerrufsrecht im Einzelhandel. Hinzu kommen Vertragsabschlüsse, die per Internet oder Telefon geschlossen werden, weil auch dort angenommen wird, dass die Tragweite eines Vertrages bei Abschluss nicht klar ist und dem Kunden die Chance gegeben werden muss, die käufliche Sache auch nach Abschluss zu begutachten.
Individual Produkte bspw. sind explizit ausgeklammert. Ein Bild, dass man in Auftrag gibt, ein individuell gebautes Möbel, etc. sind vom Rücktritt ausgeschlossen. Auch da gibt es Möglichkeiten, aber die sind höchst komplex.

Ein Haus dürfte meiner Ansicht nach a) eine extremst individuell geplante Sache sein und b) wird vermutlich keiner ein Haus online planen und beauftragen. Man bekommt je nach Ausführendem Verträge oder Angebote. Die kann man in Ruhe lesen und beauftragen oder eben nicht.

Das Widerrufsrecht im Fernabsatzgesetz ist gut (leider wird es oft ausgenutzt), hat aber an dieser Stelle nix verloren.

Unabhängig davon, befürchte ich, dass @Pinkiponk über den Tisch gezogen wird. Ich würde an deiner Stelle wirklich einen Anwalt konsultieren. Und wenn nur, um zu wissen auf welcher Basis ich die Entscheidungen fälle, mehr zu zahlen. Möglicherweise sagt der Anwalt „geht gar nicht, der hat keine Chance damit durchzukommen“.
das bedeutet ja keinen Rechtsstreit. Erstmal nur ein Schreiben, was euch im Fall in eine andere Position bringt.
Möglicherweise sagt der Anwalt aber auch „hm, schwierig. Das wirkt für mich unsauber.
Ich kann was machen aber nicht versprechen, dass es hilft.“ das ist dann pokern.
Im blödesten Fall sagt er „sry, alles sauber. Das bringt nichts.“
Wie auch immer, in allen drei Situationen habt ihr die Wahl wie es weitergeht. Das ist dann erstmal nur eine Rechtsberatung. Mehr nicht.

Ich würde das Bedürfnis haben, zu wissen, woran ich bin und dann meine Entscheidung fällen.
 
M

Markiso

Das Widerrufsrecht im Fernabsatzgesetz ist gut (leider wird es oft ausgenutzt), hat aber an dieser Stelle nix verloren.
Du hast meinen Text bzw. meine Texte schlichtweg nicht verstanden. Es ist klar herauslesbar, dass es mir nicht um ein Widerrufsrecht geht und trotzdem ist dein halber Post darüber o_O


Möglicherweise sagt der Anwalt aber auch „hm, schwierig. Das wirkt für mich unsauber.
Ich kann was machen aber nicht versprechen, dass es hilft.“ das ist dann pokern.
Im blödesten Fall sagt er „sry, alles sauber. Das bringt nichts.“
Wieder viel zu schwarz-weiss.....gut vielleicht könnte man in diesem Fall nach Studium der Verträge eine relativ klare Aussage tätigen und ich persönlich würde das hier auch prüfen lassen. Es gibt da auch unterschiedliche Anwälte...ehrliche und grossspurig auftretende. Das ist die nächste Hürde für einen Laien: erkennen wie gut und realistisch die Situation eingeschätzt wird. Der Anwalt selbst hat ja auch nichts zu verlieren, sein Geld bekommt er so oder so. Daher sind viele auch geneigt zu sagen klare Sache, ich gewinn für dich den Fall mit links. Im Recht ist es selten ganz klar...allein schon aufgrund von unterschiedlich guten Anwälten. Da ist beim Unternehmen in der Regel auch die teurere und bessere Vertretung vorhanden ;) Im Baurecht würde ich persönlich höchst vorsichtig sein, wenn einem nicht klar gemacht wird: kann man alles machen, aber Ausgang offen und Dauer meist ewig, dazu Kosten immens.
 
Zuletzt bearbeitet:
M

Markiso

Ich habe doch ganz klar gesagt, dass das nur ein Beispiel dafür ist WAS (in Sachen Umfang etc.) möglich ist im Bezug auf Verbraucherschutz. Es sollte einfach generell mehr der Verbraucher geschützt werden, gerade wegen dem Informations- und Wissensdefizit.
 
Tarnari

Tarnari

Ich habe doch ganz klar gesagt, dass das nur ein Beispiel dafür ist WAS (in Sachen Umfang etc.) möglich ist im Bezug auf Verbraucherschutz. Es sollte einfach generell mehr der Verbraucher geschützt werden, gerade wegen dem Informations- und Wissensdefizit.
Ich verstehe es immer noch nicht. Du nimmst das Widerrufsrecht als Beispiel, was hier gar nicht passt, sagst dann, dass du es in dem Zusammenhang aber eigentlich nicht meinst.
Das Widerrufsrecht ist klar definiert und macht Sinn.
Erkläre doch bitte, wie ein wie auch immer geartetes Gesetz Pinki hätte schützen können.
Ernst gemeinte Frage.
 
M

Markiso

Das führt jetzt hier eigentlich zu weit, aber warum du das nicht verstehen kannst (willst?) erschliesst sich mir nicht. Eventuell hast du den Thread nicht komplett gelesen/verfolgt. Ich versuche es nochmal:
Ich habe gesagt, dass ich finde, dass die rechtliche Position der kleinen und meist fachfremden Häuslebauer im Baurecht im allgemeinen viel zu schwach ist und dass dies (meiner Meinung nach) stark verändert werden sollte. Wie genau habe ich nicht gesagt. Das Widerrufsrecht war nur ein willkürliches Beispiel dafür wie gut man Verbraucher stellen kann, wenn man denn will. Dazu habe ich extra geschrieben, dass ich damit nicht ein Widerrufsrecht im Baurecht will (das macht logischerweise ja auch gar keinen Sinn, aber für Spezialisten wie dich habe ich es explizit gesagt :D ) und bezogen auf Pinki war das schon mal gar nicht, sondern eben generell gemeint.
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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