Tarnari
Sorry, ich bin voll auf Pinkis Seite. Für mich stinkt das nach altem Fisch.Sorry, Zeitlimit für die Bearbeitung überschritten, daher noch hinterher:
Nur mal als Beispiel: Das in D gängige 14-tägige Widerrufsrecht ist zwar nicht vergleichbar und ich will jetzt kein Widerrufsrecht oder so, aber es zeigt was theoretisch möglich ist an Verbraucherschutz.....muss ja nicht so extrem sein.
Aber der Vergleich zum Widerrufsrecht im Fernabsatzgesetz ist wirklich unpassend. Hier geht es um definierte Produkte. Dinge von der Stange, tausend, millionenfach immer gleich produziert.
Das gesetzliche Recht auf Widerruf gilt nur bei Käufen im Fernabsatzgesetz, weil die Produkte dort vorher nicht begutachtet werden können. Deswegen gilt auch entgegen teils landläufiger Meinung kein Widerrufsrecht im Einzelhandel. Hinzu kommen Vertragsabschlüsse, die per Internet oder Telefon geschlossen werden, weil auch dort angenommen wird, dass die Tragweite eines Vertrages bei Abschluss nicht klar ist und dem Kunden die Chance gegeben werden muss, die käufliche Sache auch nach Abschluss zu begutachten.
Individual Produkte bspw. sind explizit ausgeklammert. Ein Bild, dass man in Auftrag gibt, ein individuell gebautes Möbel, etc. sind vom Rücktritt ausgeschlossen. Auch da gibt es Möglichkeiten, aber die sind höchst komplex.
Ein Haus dürfte meiner Ansicht nach a) eine extremst individuell geplante Sache sein und b) wird vermutlich keiner ein Haus online planen und beauftragen. Man bekommt je nach Ausführendem Verträge oder Angebote. Die kann man in Ruhe lesen und beauftragen oder eben nicht.
Das Widerrufsrecht im Fernabsatzgesetz ist gut (leider wird es oft ausgenutzt), hat aber an dieser Stelle nix verloren.
Unabhängig davon, befürchte ich, dass @Pinkiponk über den Tisch gezogen wird. Ich würde an deiner Stelle wirklich einen Anwalt konsultieren. Und wenn nur, um zu wissen auf welcher Basis ich die Entscheidungen fälle, mehr zu zahlen. Möglicherweise sagt der Anwalt „geht gar nicht, der hat keine Chance damit durchzukommen“.
das bedeutet ja keinen Rechtsstreit. Erstmal nur ein Schreiben, was euch im Fall in eine andere Position bringt.
Möglicherweise sagt der Anwalt aber auch „hm, schwierig. Das wirkt für mich unsauber.
Ich kann was machen aber nicht versprechen, dass es hilft.“ das ist dann pokern.
Im blödesten Fall sagt er „sry, alles sauber. Das bringt nichts.“
Wie auch immer, in allen drei Situationen habt ihr die Wahl wie es weitergeht. Das ist dann erstmal nur eine Rechtsberatung. Mehr nicht.
Ich würde das Bedürfnis haben, zu wissen, woran ich bin und dann meine Entscheidung fällen.