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ypg
Um es festzustellen: Du hast die 114 gekauft. Nicht weiteres, keine 113 oder sonst was?!
Dann sehe ich überhaupt gar nicht die Situation, ein UG im Hang zu erzeugen, darauf dann das EG, sodass man hinten in Höhe die Terrasse erreichen kann. Der Hang gehört Dir doch dann gar nicht. Das Grundstück ist kurz und endlich, nämlich 29,5 Meter lang.
Ich sehe es eher so, dass Du Deine Terrasse dort anlegst, wo Du stehst (es gibt auch hellere Tage als der, wo das Foto geschossen wurde)
oder/und im Vorhof noch eine schöne Sitzecke anlegst.
Du brauchst auch keine Möglichkeit, nach hinten auf das Grundstück mit einem Vierräder zu kommen, den das wenig Grundstück, also das dortige Dreieck, was verbleibt, kann man auch fussläufig anlegen. Es bietet sich also an, dass Haus nördlich beim Nachbarn anzudocken, um die Südseite für Fenster frei zu lassen.
Sorry, wenn ich Deine Zitate missbrauche, ich hatte sie schon in Kopie
Wenn man das macht und an die Grenze baut, dann sind dort keine Fenster erlaubt (so meine Kenntnis und der allgemeine Menschenverstand)
Dann sehe ich überhaupt gar nicht die Situation, ein UG im Hang zu erzeugen, darauf dann das EG, sodass man hinten in Höhe die Terrasse erreichen kann. Der Hang gehört Dir doch dann gar nicht. Das Grundstück ist kurz und endlich, nämlich 29,5 Meter lang.
Ich sehe es eher so, dass Du Deine Terrasse dort anlegst, wo Du stehst (es gibt auch hellere Tage als der, wo das Foto geschossen wurde)
oder/und im Vorhof noch eine schöne Sitzecke anlegst.
Du brauchst auch keine Möglichkeit, nach hinten auf das Grundstück mit einem Vierräder zu kommen, den das wenig Grundstück, also das dortige Dreieck, was verbleibt, kann man auch fussläufig anlegen. Es bietet sich also an, dass Haus nördlich beim Nachbarn anzudocken, um die Südseite für Fenster frei zu lassen.
Sorry, wenn ich Deine Zitate missbrauche, ich hatte sie schon in Kopie
Ich kann mir irgendwie noch nicht vorstellen, dass Ihr direkt an die Nordgrenze bauen dürftet.
Es handelt sich um eine geschlossene Bebauung. Das heißt, man kann wie Reihenhäuser aneinander bauen bzw solo an eine Grenze.Gehe ich recht in der Annahme, dass beim Entwurf der Architektin auf der Südseite (=Grenzbebauung) gar keine Fenster wären?
Wenn man das macht und an die Grenze baut, dann sind dort keine Fenster erlaubt (so meine Kenntnis und der allgemeine Menschenverstand)