Unkalkulierbarkeit der Baukosten - Platzt das Projekt deswegen?

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H

hang_häuschen

Uiuiuiuiuiui, auauauauau. Da ist dringendst (fach)anwaltlicher Rat gefordert: Es gibt einen gültigen Bauvertrag - allerdings über ein Haus, das so wie angeboten gebaut die KfW-Förderung schon wegen der mangelnden Raumhöhe der Einliegerwohnung nicht erhalten wird (da nützt auch die Bewilligung nix mehr, wenn die vereinbarte Grundlage nicht geschaffen wird). Der offenbar auch vom Gebrauch seiner Sorgfalt unabhängige Berater ist eine Pfeife, und die Bauherren haben gelernt, daß ein Freisteller ein zweischneidiges Schwert ist. Denn bauen darf man das so, aber die Einliegerwohnung betreffend dann eben nicht bewohnen. Da hätte sich die Gebühr für ein ordentliches Genehmigungsverfahren bereits bezahlt gemacht gehabt. Das Preispotential, die Garage wegzulassen, besteht - wenn sie separat bestellt würde und noch nicht verbindlich bestellt ist. Wäre sie wie die Pläne vermuten ließen mit Gegenstand des Bauvertrages, würde ihr Weglassen eine Teilkündigung bedeuten und würde aus der gültigen Preisbindung Makulatur machen. Angesichts der Größe des Bauvorhabens - die realiter nicht dadurch schrumpft, daß sie in der Selbstwahrnehmung der Bauherren bescheidener ausfällt - kann ich nur darüber erschrecken, wie in allen Dimensionen unbedarft hier an das Vorhaben herangegangen wurde. Da informiert man sich ja beim Kauf eines Fernsehers besser :-(

Ceterum censeo, der Energieberater und der Finanzierungsberater sollten einander heiraten, sie passen offenbar prima zusammen *ROTFL*

Zu den Verständnisfragen @hang_häuschen @kati1337 und weitere „in einem Aufwasch“, um es nicht in Zitatfetzen zu verzetteln:
1. der Vertrag wurde durch Annahme des Angebotes geschlossen; die Annahme haben die Bauherren auf dem Angebot erklärt.
2. wenn darin keine Nebenvereinbarung enthalten war, a) über weitere Details (und welche) noch zu sprechen und vor allem b) welche Ausführungsfristen gelten sollen, sind dies wohl nicht mehr heilbare Versäumnisse :-(
3. aus einer Befristung einer Preisgarantie ergibt sich nicht, daß der Vertrag mit dem Fristende der Preisgarantie aufgelöst würde.
4. „freibleibend“ kann ein Angebot logischerweise nur bis zur Annahme sein.
5. ohne weitere Vereinbarungen ist eine Preisgarantie nach ihrem Ablauf vollständig wertlos, ihre Fortwirkung als Anknüpfungspunkt für die Begrenzung von Steigungen hätte vereinbart werden müssen.

Wie man so fahrlässig sein kann, „1 Stück erweiterter Rohbau gemäß Zeichnung“ zwar schriftlich, aber ansonsten so lapidar wie eine Pizza zu bestellen, hat sich hier nun zum Lehrbuchbeispiel entwickelt, weshalb man den Wert einer ordentlichen Ausschreibung garnicht wohl genug schätzen kann. Nichts am Eigenheimbau birgt mehr Sparpotential als solche Blankoscheck-Hausbestellungen zu unterlassen. Ohne Bauleistungsbeschreibung und Ausführungsfristvereinbarung (mit Poenalen !!!) ist ein GU-Bauvertrag nichts wert !
Kann ich im Nachhinein natürlich nur zustimmen. Man hat sich natürlich informiert aber als Laie absolut schwierig. Dann verlässt man sich noch auf seine Ansprechpartner, lässt sich immer wieder vertrösten und das kommt am Ende dabei raus..
 
Y

ypg

Einliegerwohnung mit Deckenhöhe von 2,25 m ist eh nicht bewohnbar. Wieso sieht so einen Mangel nicht das Bauamt?
Darauf habe ich jetzt nicht geachtet.
Aber in meinen Augen ist die Einliegerwohnung eh passee, da das Haus mit ü200qm nicht bezahlbar ist. Drum wird das Überflüssige gestrichen werden müssen.
Was ist mit dem Kredit wenn wir das Objekt umplanen und den Keller weglassen?
Da musst Du wohl mal die Bank fragen! Die beißen nicht, habe ich mir sagen lassen ;)
Aber zum Beispiel ein Geschoss weglassen wäre ja dann völlig von 0 beginnen.
Nein, ein Geschoss weglassen, bedeutet ein Geschoss streichen… man muss nur rangehen.
Das stellt man sich alles leichter vor als es am Ende ist.
Du hast andere Optionen?
Wie oben schon geschrieben wird empfohlen umzuplanen, aber ob das Sinn macht aufgrund von Folgekosten kann auch niemand beantworten.
Du kannst es auch sein lassen. Die einzige Möglichkeit ist, Fläche zu sparen. Das schont das Portemonnaie.
Die Entscheidung liegt nicht bei uns.
Genug Tipps hast Du an die Hand bekommen. So langsam wird das hier nämlich ein Jammer-aber-aber-Gekasper
 
H

hang_häuschen

Darauf habe ich jetzt nicht geachtet.
Aber in meinen Augen ist die Einliegerwohnung eh passee, da das Haus mit ü200qm nicht bezahlbar ist. Drum wird das Überflüssige gestrichen werden müssen.

Da musst Du wohl mal die Bank fragen! Die beißen nicht, habe ich mir sagen lassen ;)

Nein, ein Geschoss weglassen, bedeutet ein Geschoss streichen… man muss nur rangehen.

Du hast andere Optionen?

Du kannst es auch sein lassen. Die einzige Möglichkeit ist, Fläche zu sparen. Das schont das Portemonnaie.
Die Entscheidung liegt nicht bei uns.
Genug Tipps hast Du an die Hand bekommen. So langsam wird das hier nämlich ein Jammer-aber-aber-Gekasper
Du hast Recht. Wir werden das besprechen und schauen was wir für Möglichkeiten haben.
 
B

Benutzer200

1. der Vertrag wurde durch Annahme des Angebotes geschlossen; die Annahme haben die Bauherren auf dem Angebot erklärt.
Vielleicht mal als Tipp für @hang_häuschen: Habt Ihr eine korrekte Widerrufsbelehrung erhalten? Falls nicht, wäre der Vertrag nichtig. Könnte zumindest helfen, um aus dem Vertrag rauszukommen. Keine juristische Beratung ;)
==> Stichwort Verbraucherbauvertrag, ist im Baugesetzbuch nachzulesen (§650)
 
11ant

11ant

Wir werden das besprechen und schauen was wir für Möglichkeiten haben.
Nein, wir haben noch keine Widerrufsbelehrung erhalten.
Die Möglichkeiten sind fix durchgezählt:
A) Erfüllung des Bauvertrages so wie er ist, Einsparung durch Nichtbestellen der Garage;
B) Änderungskündigung des Bauvertrages (und damit effektiv auch der Preisgarantie) zur Herstellung einer legal bewohnbaren und antragsgemäß förderfähigen Töchterlein-Einliegerwohnung;
C) Widerruf des Bauvertrages, komplette Neuplanung möglich (und wohl auch nötig - ich vermute, der Plan stammt vom GU), die KfW-Förderung könnt Ihr dann zwar knicken, aber dem gegenüber steht die Freiheit eines Bauens nach Gebäudeenergiegesetz-Standard. Besonderer Charme dieses dritten Weges: alle dummen Fehler können zu wiederholen unterlassen werden :)
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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