Wie kann man die Energieeinsparverordnung umgehen und den Behördenwahnsinn vermeiden?

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Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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A

Altbau1930

Ich klinke mich mal hier ein und kann ggf. etwas zum Thema beitragen.

Wir haben ein Haus aus den 1930er Jahren aus Familienbesitz bekommen, welches ganz gut in Schuss ist, allerdings lassen wir trotzdem vor Einzug einiges erneuern.

Zum Glück ist die Öl-Zentralheizung recht neu, sie ersetzte die Elektroheizung. Die könne wir so lassen.

Was neu kommt:

- Dacheindeckung (Aluminium oder Blech in Schieferoptik inklusive KFW-förderbare Dämmung)
- Fenster (KfW-fähig)
- komplette Elektroinstallation
- Bäder inkl. Wasserleitungen
- Holzböden werden vom PVC-Wahnsinn befreit und die Dielen werden abgeschliffen, ebenso die Treppe

Das Vorhaben beginnt in rund 2 Monaten, nachdem die Mieter raus sind.

Wir haben in das Vorhaben zwar keine Architekt, aber sehr wohl einen Energieberater mit ins Boot geholt, allein wegen der KfW-Förderung des Daches und der Fenster. Ich habe auch gleich gesagt, dass wir die Außenmauern (60mm Schiefer) auf keinen Fall dämmen werden, aus Kosten- und auch Optikgründen. Diese Außendämmung würde locker 30.000€ kosten.

Das klappt auch soweit, allerdings meint der Energieberater, dass nach Einbau der neuen Fenster (3-fach verglast, Kunststoff) mit Schimmel zu rechnen ist. Deshalb suchen wir kommenden Freitag gemeinsam nach einer Lösung. Entweder muss man die Fenster anpassen oder halt in diversen Räumen eine Außenlüftung installieren. Mal sehen.

Grundsätzlich bin ich auch kein Fan dieser Energieverordnung, aber sie ist nun mal Gesetz und irgendwo auch sinnvoll. Da wir als Altbaukäufer eh innerhalb von 2 Jahren nach Kauf energetische Verbesserungen vornehmen müssen, bietet sich dieser Rundumschlag vorher wohl an. Wenn man drin wohnt, reißt man nur ungern Wände oder das Dach auf, auch lassen sich solche große Sanierung Jahre später eher schlecht finanzieren.

Man könnte es mal darauf ankommen lassen beim Altbaukauf und abwarten, was innerhalb von 2 Jahren passiert, bzw. was die Mindestanforderungen sind. Die Heizungsanlage darf aber schon nicht älter als 30 Jahre sein, wie oben mal erwähnt.
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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