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Alex85
Solange man nicht in kurze Zinsbindungen gehen muss, weil man sich die längeren nicht mehr leisten könnte, stimmt das (nicht auf den aktuellen Fall bezogen, sondern generell gesprochen).s ist natürlich Geschmackssache, wie lange man sich die Zinssicherheit geben mag.
Zum Thema Sondertilgung kann man durchaus diskutieren. Vermeintlich würde diese ja seltenst genutzt werden. Naja, heutzutage ist ein Sondertilgung Recht sehr oft in den Standardkonditionen eingepreist, also hat man das Recht eh dabei. Ansonsten kann man nach 10 bzw. 10.5 Jahren das Darlehen ja eh nach Gusto teilkündigen, was de facto ein Sondertilgungsrecht ist.