Einfamilienhaus - ca. 150qm² - ohne Keller - Wer hat Ideen? Danke

4,00 Stern(e) 6 Votes
T

tumaa

Also sie kocht vor allem lauter WAHNSINNIGE Sachen... muß ganz ehrlich sein: nachdem ich natürlich auch auf YouTube gespikert hab und mir den Kanal angeguckt habe, war mein Elan mir dann auch wirklich so ein Filmchen anzugucken nach dem Durchlesen der Titel gebremst..
Das ist mir zu viel Wahnsinn und überhaupt zu viel Titel.

Daher mein Tipp: griffiger Titel, keine Titelstory im Header! Und etwas weniger Wahnsinn

Ansonsten finde ich das aktuell sehr sympathisch, sehr basic, sehr authentisch. Da kriegt keiner Angst, daß er das nicht nachkochen kann.

Wenn das allerdings ausgebaut werden soll, sollte man sich schon überlegen, wen ich da als Zielgruppe ansprechen möchte und wie professionell ich erscheinen will. Momentan ist das schon eher amateurhaft, was aber seinen eigenen Charme hat. Wenn ihr allerdings damit Geld machen wollt (u.a. auch durch z.B. Product placement), dann muß da ein bisserl mehr her.
Wie gesagt, ich finde, das hat Charme und schreckt nicht durch superprofessionelle Aufmachung ab. Das kann auch das Konzept sein!
Klingt aber, als wolltet ihr das gerne eine Nummer größer machen, dann muß da noch ein bisserl mehr rein und dann gebe ich dem Elefanten recht.
Es ist/war nur ein *just-for-Fun-Projekt*.....die Resonanz ist einfach so groß, dass wir über sowas bei einem Neubau nachdenken, es zu erweitern.....
Bzgl. der Videonamen ist es so eine Sache......lass dich davon nicht ablenken


Danke für dein Feedback!!
 
T

tumaa

Habs wohl überlesen, aber wie bekommt ihr ein Wohngebäude im GE genehmigt?
In der Regel hat man hier heute schon Schwierigkeiten, Betriebsleiterwohnungen durchzukriegen.
Das alte Objekt wurde sowohl gewerblich als auch privat genutzt....bj des Objektes ist von 1892, ist eine Ausnahme, dass wir dort neu bauen dürfen.
 
M

MayrCh

Das alte Objekt wurde sowohl gewerblich als auch privat genutzt....bj des Objektes ist von 1892,
Das alte Objekt hat ja Bestandschutz. Sowohl der, als auch das Objekt an sich ist ja dahin, wenn Ihr neu bauen wollt.

ist eine Ausnahme, dass wir dort neu bauen dürfen.
Habt ihr schon eine schriftliche Genehmigung oder einen Bescheid? §8 Baunutzungsverordnung sieht reines Wohnen im GE ausdrücklich nicht vor.
 
T

tumaa

Das alte Objekt hat ja Bestandschutz. Sowohl der, als auch das Objekt an sich ist ja dahin, wenn Ihr neu bauen wollt.


Habt ihr schon eine schriftliche Genehmigung oder einen Bescheid? §8 Baunutzungsverordnung sieht reines Wohnen im GE ausdrücklich nicht vor.
Hatten eine Bauvoranfrage gestellt : war positiv....liegt auch schriftlich vor.
 
11ant

11ant

Sie macht aber keine Food-Fotos,
Doch, nur eben als Bewegtbild. Aber das Genre ist Food, und das mag weder Grauschleier noch Gelbstich, auch nicht lichtbedingt. "Gesetztes Licht" hat ein Stück weit auch etwas mit "ausgesperrtem Zufallslicht" zu tun.

Wenn das allerdings ausgebaut werden soll, sollte man sich schon überlegen, wen ich da als Zielgruppe ansprechen möchte und wie professionell ich erscheinen will.
Das ist eben die Frage: will man mit wenigen hundert Followern sein Hobby teilen, oder will man mehr, und die dann auch in Newsletter-Abonnenten konvertieren, die die exklusive Würzmischung der Woche homeshoppen ?

Dementsprechend mag einmal genau richtig sein, nur mit "haushaltsüblichem Werkzeug" zu kochen. Aber wenn andernfalls angesagt ist, der geneigten Zuschauerschaft einen Binford 6100 Turboherd zu bieten, dann wird es steuerlich ratsam, den nicht in die Familienküche zu stellen

Hatten eine Bauvoranfrage gestellt : war positiv....liegt auch schriftlich vor.
Für das Bauvolumen an sich oder explizit für Wohnnutzung ?
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
Im Forum Grundrissplanung / Grundstücksplanung gibt es 2398 Themen mit insgesamt 83154 Beiträgen
Oben