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MayrCh
Sowas absurdes hab ich noch nie gelesen. Wem sollte das in welcher Weise Rechtssicherheit bringen?um sich abzusichern möchte der angrenzende Nachbar einen Grundbucheintrag, für das Bauamt reicht seine schriftliche Bestätigung aus (wenn ich im hinteren Bereich des Grundstückes bauen möchte), das Gleiche hatte er mit seinem Nachbar auch, alles ist in Ordnung.
Bestandsschutz/Betriebsleiterwohnungen?Das alte Gebäude war ein Wohngebäude (bj 1900), das Areal ist zwar GE, aber 80% sind Wohngebäude, ca. 15 Wohnhäuser.
Mit der Festsetzung eines Gewerbegebietes im Bebauungsplan ist eine Betriebsleiterwohnung ausnahmsweise zulässig, aber keinesfalls eine Nutzung zu privaten Wohnzwecken.
Eine Nutzung zu privaten Wohnzwecken istweder allgemein noch ausnahmsweise
zulässig, vgl. § 8 Abs. 3 Baunutzungsverordnung. Zugegebenermaßen bin ich bewanderter Laie, aber jemand wie @Escroda wird dazu sicherlich fachlich fundierter Auskunft geben können.
Was ist mit dem Abriss vom Bestand?Der Architekt berechnet das Objekt mit ca. 420k (inkl. Grundstück) - ohne Eigenleistungen. Bank gab grünes Licht, aber notfalls würde ich noch mehr bekommen (ca. 30k).