Einfamilienhaus - ca. 150qm² - ohne Keller - Wer hat Ideen? Danke

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Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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11ant

11ant

Fakt ist , ich darf da bauen....habe es schriftlich mitgeteilt bekommen, vergiss einfach die Begründung.
Na dann scann´ das doch ´mal ein, lösche die Namen raus und dann kann man das ja selber lesen.

Also bist du eine/r , die/der sich auf Kosten Anderer lustig machen will...
Nee, schau mal was er beruflich macht: Planungsrecht unter dem Kopfkissen liegen haber

Kannst es denen direkt sagen...kann dich mit unserem Bauamt weiter verbinden.
Ich denke, da wird er am Montag schon von sich aus anrufen, um ´mal den wahren Kern zu erfahren. Was Du erzählst, kann man mit Ahnung einfach nicht glauben: zuletzt nämlich sinngemäß, daß der Bebauungsplan noch nicht gültig sei und die Gebietseinordnung deswegen auch nicht, und daß in der Zwischenzeit hilfsweise eine Mischung aus Ermessen und Nachbarzustimmung angewandt würde, bis der Herr zufällig einen neuen Bebauungsplan für ein Wohngebiet an dieser Stelle vom Himmel würfe (meine Glaskugel sagt, das würde wenn, dann am 31. Februar geschehen).
 
kaho674

kaho674

...sinngemäß, daß der Bebauungsplan noch nicht gültig sei und die Gebietseinordnung deswegen auch nicht, und daß in der Zwischenzeit hilfsweise eine Mischung aus Ermessen und Nachbarzustimmung angewandt würde,...
Ich denke auch, dass hier einiges seltsam ist. Aber zu obigen Text muss ich gestehen, dass es bei uns nahezu genauso war: Bauerwartungsland noch ohne Bebauungsplan - nach Ermessen wurde Bebauung im Außengebiet erlaubt. Allerdings nicht per Telefonanruf beim Amt und der Nachbar hatte da auch nichts mit zu tun.
 
T

tumaa

Na dann scann´ das doch ´mal ein, lösche die Namen raus und dann kann man das ja selber lesen.


Nee, schau mal was er beruflich macht: Planungsrecht unter dem Kopfkissen liegen haber


Ich denke, da wird er am Montag schon von sich aus anrufen, um ´mal den wahren Kern zu erfahren. Was Du erzählst, kann man mit Ahnung einfach nicht glauben: zuletzt nämlich sinngemäß, daß der Bebauungsplan noch nicht gültig sei und die Gebietseinordnung deswegen auch nicht, und daß in der Zwischenzeit hilfsweise eine Mischung aus Ermessen und Nachbarzustimmung angewandt würde, bis der Herr zufällig einen neuen Bebauungsplan für ein Wohngebiet an dieser Stelle vom Himmel würfe (meine Glaskugel sagt, das würde wenn, dann am 31. Februar geschehen).
Ich habe es vielleicht nicht gut begründen können, mit Baurecht kenne ich mich nicht aus.

Rein praktisch....

Du willst n Grundstück kaufen, fragst nach einer Baugenehmigung und bekommst eine positive Zusage.....würdest du dann alles versuchen, warum du überhaupt eine Zusage bekommen hast und pochst auf eine Absage ?!


Akzeptiere es .....bzw. wenn du nichts zum Vorentwurf sagen willst, dann könnt ihr euch per pm unterhalten, will hier kein Spam in meinem Thread.
 
T

tumaa

Ich denke auch, dass hier einiges seltsam ist. Aber zu obigen Text muss ich gestehen, dass es bei uns nahezu genauso war: Bauerwartungsland noch ohne Bebauungsplan - nach Ermessen wurde Bebauung im Außengebiet erlaubt. Allerdings nicht per Telefonanruf beim Amt und der Nachbar hatte da auch nichts mit zu tun.

War persönlich dort und hatte ein Gespräch mit der Leiterin

- mündlich bestätigt
- schriftlich ebenfalls (auf die Stelle des alten Objektes)
- und gegen das neue Vorhaben soll ebenfalls nichts sprechen (weiter oben im Norden zu bauen)

wenn der Nachbar doch theoretisch es nicht will,dann darf ich an der alten Stelle sicher bauen!!!
 
11ant

11ant

wenn du nichts zum Vorentwurf sagen willst, dann könnt ihr euch per pm unterhalten, will hier kein Spam in meinem Thread.
Zum Vorentwurf hat Katja schon geschrieben: das EG ist unbemaßt schwer zu beurteilen; das OG ist wohl versucht worden, gerecht aufzuteilen (oder was immer da die Leitlinie gewesen sein mag), aber leider kein Tor, noch nicht´mal ein Lattenknaller.

mit Baurecht kenne ich mich nicht aus.
Dann diffamiere doch auch nicht als "Spam", wenn Dir hier Warnungen gegeben werden. Du bist hier in einem Forum, wo es kostenlos Rat gibt - im Falle von Escroda dennoch auf Chefarztniveau. Dafür bedankt man sich normalerweise in einem anderen Ton.

Rein praktisch....
... kann ein Gerichtsvollzieher vor Deiner neuen Tür stehen. Der klingelt Dich raus und sagt, da sollst Du auch bleiben, und dann stellt der Dir die Nutzungsuntersagung zu und versiegelt die Zugänge. Jedenfalls wenn das "GE" jemals Rechtskraft erlangt hat. Da kann das Bauamt nämlich nicht einfach Ungehorsam üben. Wo ein Bürgermeister Recht beugt, kommt ein Landrat (oder ein Verwaltungsgericht) und stellt es wieder her.

Oder aber der Bebauungsplan ist nicht rechtskräftig, dann gilt der vorherige oder §34. Der kennt dann allerdings nur ein Einfügungsgebot - keine Nachbarzustimmung und auch keine Bestandsumrisse (die würden eher zum Außenbereich passen, aber wiederum die Nutzungsänderung nicht).

Bei weiteren Rumpelstilzeleien war das mein letzter Rat in der Sache.
 
T

tumaa

Zum Vorentwurf hat Katja schon geschrieben: das EG ist unbemaßt schwer zu beurteilen; das OG ist wohl versucht worden, gerecht aufzuteilen (oder was immer da die Leitlinie gewesen sein mag), aber leider kein Tor, noch nicht´mal ein Lattenknaller.


Dann diffamiere doch auch nicht als "Spam", wenn Dir hier Warnungen gegeben werden. Du bist hier in einem Forum, wo es kostenlos Rat gibt - im Falle von Escroda dennoch auf Chefarztniveau. Dafür bedankt man sich normalerweise in einem anderen Ton.


... kann ein Gerichtsvollzieher vor Deiner neuen Tür stehen. Der klingelt Dich raus und sagt, da sollst Du auch bleiben, und dann stellt der Dir die Nutzungsuntersagung zu und versiegelt die Zugänge. Jedenfalls wenn das "GE" jemals Rechtskraft erlangt hat. Da kann das Bauamt nämlich nicht einfach Ungehorsam üben. Wo ein Bürgermeister Recht beugt, kommt ein Landrat (oder ein Verwaltungsgericht) und stellt es wieder her.

Oder aber der Bebauungsplan ist nicht rechtskräftig, dann gilt der vorherige oder §34. Der kennt dann allerdings nur ein Einfügungsgebot - keine Nachbarzustimmung und auch keine Bestandsumrisse (die würden eher zum Außenbereich passen, aber wiederum die Nutzungsänderung nicht).

Bei weiteren Rumpelstilzeleien war das mein letzter Rat in der Sache.
Kann lediglich was mit dem ersten Teil anfangen. Danke dafür.

Und bzgl. deiner Warnung, es gibt ein freundliches Warnen (s. kaho und ypg) und ein belustigendes/unfreundliches/negativ-behaftetes Warnen....bei dir ist es letzteres.



Inhaltlich kann einiges stimmen was du sagst, aber wenn man deine Kommentare analysiert (auch in anderen Threads), dann sieht es so aus, als würdest du darauf warten, dass jemand was schreibt, was evtl. fragwürdig sein könnte....und sagst: ah, darauf habe ich gewartet, die Befriedigung wartet schon......


Wünsche dir auch viel Glück....will nicht weiter persönlich werden.


Ps: frage mich was aus den anderen 15 wohnhäuser wird....seit 20 Jahren ist noch nichts passiert.

Ps2: ernst gemeinte Frage, wer ist hier Admin/Mod etc.? es gibt normalerweise gewisse Standard Regeln auf einem Forum.
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
Im Forum Grundrissplanung / Grundstücksplanung gibt es 2407 Themen mit insgesamt 83565 Beiträgen
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