Zum Vorentwurf hat Katja schon geschrieben: das EG ist unbemaßt schwer zu beurteilen; das OG ist wohl versucht worden, gerecht aufzuteilen (oder was immer da die Leitlinie gewesen sein mag), aber leider kein Tor, noch nicht´mal ein Lattenknaller.
Dann diffamiere doch auch nicht als "Spam", wenn Dir hier Warnungen gegeben werden. Du bist hier in einem Forum, wo es kostenlos Rat gibt - im Falle von Escroda dennoch auf Chefarztniveau. Dafür bedankt man sich normalerweise in einem anderen Ton.
... kann ein Gerichtsvollzieher vor Deiner neuen Tür stehen. Der klingelt Dich raus und sagt, da sollst Du auch bleiben, und dann stellt der Dir die Nutzungsuntersagung zu und versiegelt die Zugänge. Jedenfalls wenn das "GE" jemals Rechtskraft erlangt hat. Da kann das Bauamt nämlich nicht einfach Ungehorsam üben. Wo ein Bürgermeister Recht beugt, kommt ein Landrat (oder ein Verwaltungsgericht) und stellt es wieder her.
Oder aber der Bebauungsplan ist nicht rechtskräftig, dann gilt der vorherige oder §34. Der kennt dann allerdings nur ein Einfügungsgebot - keine Nachbarzustimmung und auch keine Bestandsumrisse (die würden eher zum Außenbereich passen, aber wiederum die Nutzungsänderung nicht).
Bei weiteren Rumpelstilzeleien war das mein letzter Rat in der Sache.