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Da wäre eine hundertprozentige Wohnnutzung so außergewöhnlich, daß ich an der Zulässigkeit zweifle.Baugebiet gemäß Baunutzungsverordnung: GE
Ich würde eher an den dortigen Einbau des Kochstudios denken. Aber natürlich hätte es auch seinen Charme, da Abstellräume und womöglich gar den HAR zu haben.Wären die Garagen nicht weiterhin nutzbar? Sowohl als Garage als auch als Stauraum?
Innerhalb der Grundfläche eines Bestandsgebäudes zu bleiben, macht ein WA-Gebäude meines Wissens nicht für ein GE-Gebiet geeignet.Erst hieß es ....."Nachbarn könnten sich darüber beschweren, da es eine Gewerbefläche ist und vorne ist es ok bzw. dagegen kann sich niemand beschweren aus der Nachbarschaft (weil das alte Objekt auch dort stand)".
Laß´ einen Baurechtler darüber einen rechtsmittelfähigen Bescheid einholen, da muß die Rechtsgrundlage genannt sein (auch der Gemeinderatsbeschluß als solcher muß von geltendem Recht gedeckt sein).dann kam die Aussage : haben wir bereits entschieden und das würde nicht gehen, keine rechtliche Grundlage genannt,
Sollte tatsächlich der Bestand eine sinnvolle Planungsgrundlage sein, wäre es sinnvoll, Nr. 24 einmal in den Abmessungen seiner Grundfläche und in seiner Kubatur (Dachform, -Neigung, Trauf- und Firsthöhe) zu benennen.
Mal so als kleiner Lesetip: https://www.hausbau-forum.de/threads/emisionsschutzbedenken-durch-sb-tankstelle.28758/