um sich abzusichern möchte der angrenzende Nachbar einen Grundbucheintrag, für das Bauamt reicht seine schriftliche Bestätigung aus (wenn ich im hinteren Bereich des Grundstückes bauen möchte), das Gleiche hatte er mit seinem Nachbar auch, alles ist in Ordnung.
Humor schadet nicht,
Der Humor wird aber nichts nützen: einen Gebietscharakter kann man nicht durch Nachbarzustimmung ändern. Schon gar nicht in der Weise "wenn das Wohnhaus nur da steht, wo vorher das Gewerbegebäude stand, dann sehe ich es persönlich als Bestandsgebäude an" (was die Umnutzung übrigens nicht legalisiert).
Ein Gewerbegebiet ist und bleibt ein Gewerbegebiet. Das ist Raumordnung, nicht Nachbarrecht.
Wenn da das Bauamt eine Genehmigung erteilt, kannst Du zwar einen Amtshaftungsanspruch daraus ableiten, wenn der Landrat die Abrissbirne auffährt. Aber einen Bestandsschutz für den vermeintlich genehmigten "Schwarzbau von Rathauses Gnaden" erlangst Du dadurch nicht.
Darauf und auf nichts anderes versuchen MayrCh und ich nur freundlich hinzuweisen.