@Tassimat: Wirds dir jetzt zu gruselig?
Quatsch, alles ok. Habe gerade nur Urlaub und dann fehlt mir die Zeit am Computer.
Aber wenn du schon fragst möchte ich mir einen Kommentar nicht nehmen lassen: :D
Bei Herrn Th. ist es auch schwer, die Schadenersatzansprüche zu beziffern, hier sollte das sauteure Gutachten Aussagen dazu treffen, welche Fehler Bauüberwachungsfehler sind.
Dein Anwalt kommt ja von Industrie- und Großprojekten. Da ist eine Bauüberwachung elementar. Der muss Dinge hart freigeben, oder auch nicht. Ansonsten können die folgenden Gewerke womöglich nicht abeiten und da geht sofort die Anwaltspost raus, wenn irgendetwas nicht in Ordnung ist oder nur einen Tag Verzug hat. (Habe mir mal erklären lassen, dass Handwerker selbst dann abgemahnt werden, wenn die unverschuldet über der Zeit liegen.)
Aber auf einer privaten Kleinbaustelle wie du sie hast, da gibt es keine Bauüberwachung wie dein Anwalt sie gewohnt ist. Als Privatperson beauftragst du ja auch "nur" einen Baubegleiter, einen Bauberater oder ähnlich schwammige Berufsbezeichnungen. Da kommt gelegentlich mal wer vorbei, schaut ein bisschen hier und dort, wo man gerade was sehen kann und zeigt die sichtbaren Mängel auf, die er findet. Das ist alles. Soll dem Bauherren auch nur ein gutes Gefühl geben. Wenn der etwas finet wird trotzdem weitergebaut, denn der Berater ist ja nicht den GUs oder Handwerkern in irgendeiner weise Weisungsbefugt. Er mahnt auch nicht die Handwerker, das obliegt dir als Bauherren. So zumindest das, was viele Leute beauftragen.
Welche der beiden Optionen (Bauüberwachung oder Bauberater) hast du beaufragt?
Er war zum Termin des Dachgutachtens eingeladen worden und als Begründung der Absage kam, dass er seit Juli so schwer erkrankt sei, dass er sich nicht mehr selbstständig fortbewegen kann. Kann stimmen, kann aber auch eine Ausrede sein. Wenns stimmt, dann ist das Haus wahrscheinlich verhext, weil fast jeder, der damit zu tun hat, den Bach runter geht. Ist zumindest mein Empfinden.
Auch wieder krasse Sache. Für deine Sammlung fehlt noch ein Schadstoffgutachten, wenn alle erkranken ;)
Jetzt geht es tatsächlich um Herrn Th. Anwalt 2 schrieb aber, dass wir das hinten anstellen, da wir uns erstmal um GU2 und Anwalt 1 kümmern wollen.
Immerhin vernünftig. Wobei auch hier klar die Priorität auf GU2 liegen sollte, aus genannten Gründen.