@Hausbau0815 Danke für den Auszug des Anwaltsscheibens. Sehr interessant das mal zu sehen.
Ohne weiteren Kontext finde ich komisch, dass erst dieses sauteure Gutachten erfolgen soll, bevor ihr euch einigt, welche Ansprüche ihr stellen könntet (2. Absatz). Weißt du denn schon in welchem Bereich das überhaupt liegen wird? Habt ihr bestimmt zumindest mal mündlich besprochen, oder?
Interessant ist auch der Konjunktiv zur möglicherweisen Falschberatung des 1. Anwalts.
Besteht denn noch ein Vertrag mit dem 1. Anwalt? Was sagt der zu dem Vorwurf kein Beweissicherungsverfahren eingeleitet zu haben?
Vorbildlich finde ich die schriftliche Dokumentation, wie sie der neue Anwalt betreibt. Gab es das auch beim ersten Anwalt? Daher nochmal die Frage: Welche "Strategie" hab ihr bei dem 1. Anwalt gewählt und beauftragt? Zu Auswahl stünde ja sowas wie: Mängelbeseitigung, möglichst schnelle Vertragsauflösung, maximaler finanzieller Schadenersatz , oder noch etwas anders? Weil alles gleichzeitig geht nicht. Und je nach Wahl, wäre ein Beweissicherungsverfahren hilfreich, oder weniger hilfreich. Zumindest aus damaliger Perspektive.