Der Hauswirtschaftsraum muss ins Erdgeschoss und von der Straße aus erreichbar sein. Das ist eine Vorgabe von den Stadtwerken hier wegen des kalten Nahwärmenetzes.
Ah ja, das möge der Versorger laienverständlich präzisieren.
Normal sind eigentlich nur folgende Anforderungen:
1. die Hauseinführungen sollen möglichst wenig überbaut sein (Außenwände sind natürlich unvermeidlich, aber bis hart davor müssen die Leitungen gut freibuddelbar sein);
2. die Zähler / Übergabepunkte vom Netz in Versorgerhoheit zum Netz in Kundenhoheit sollen unmittelbar auf die Hauseinführung folgen.
So weit - so gut wären Einführung / Absperreinrichtung / Zähler eigentlich schon alles, was kompakt aufeinander folgend nächstmöglich zur straßenseitigen Hauskante gelegen sein sollte. Bei kalten Externwärmenetzen soll - wenn ich die ergugelten Technikbeschreibungen (ich bin ja weißgott kein Heizungsbauinschinör) recht verstanden habe - auch die im Haus benötigte Maschinerie dann ebenfalls dicht hinter dem Zähler folgen, weil die *LOL* "kalte Wärme" (!) gewissermaßen keine Wärme, sondern nur eine Halbwärme ist, die erst noch geboostert werden muß. Aber die genauen Konsequenzen dieses (psst, nicht weitersagen, vielleicht doch nur halb) genialen Konzeptes für die Abnehmer sollte der Versorger vielleicht doch noch genauer erklären. Praktisch ein "ganzer" HAR (statt wie sonst nur dessen Übergabebatterie) zwingend im EG ist zwar kein Beinbruch, aber doch eine nicht unerhebliche Hypothek für eine Grundrissplanung. Müssen wir diesbezüglich annehmen, daß diese Energieerzeugungsvariante hier kein "Angebot" im Sinne einer frei wählbaren Option, sondern als Anschlusszwang mit dem Grundstück verbunden ist ?