Das sehe ich (doppelt) anders.
Angeliefertes Material, das nicht verbaut ist, steht im Risiko des Handwerkers. Erst wenn verbaut, übernimmt die Bauleistungsversicherung, sofern der Schaden im Leistungsumfang abgedeckt ist (das wage ich zu bezweifeln)
Wenn alle Gewerke durch einen Kopf...