Einfamilienhaus - ca. 150qm² - ohne Keller - Wer hat Ideen? Danke

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Y

ypg

Mein Architekt ist noch gerade im Urlaub, wenn er wieder da ist, kümmert er sich darum.....und wenn der Entwurf fertig ist, werde ich den hier posten
Ich würd mal sagen: lasst mal die bunten Bilder im WWW, solang ihr auf ihn wartet, und nehmt mal einen Bleistift zur Hand: erst mal ein Raumprogramm verschriften, dann Lage der Räume auf dem Lageplan einzeichnen und etwas mit den Lagen und Ausrichtungen spielen.
Zeichnet Euch den Plan nach und schraffiert die Grenzflächen, die nicht bebaubar sind.

Für ein Kinderzimmer/Büro/Schlafzimmer 12qm einplanen. Treppe nicht vergessen usw. dann bekommt Ihr ein Gefühl, was geht und nicht.

Schuppen sollte man ggf stehen lassen.

Wo ist die Zufahrt?
 
T

tumaa




24 wird abgerissen ... was ist mit den hellgrauen Gebäudeteilen?

Zufahrt von West und Süd möglich? Nach Ost 5 m Abstand .. nur Haus oder auch Garage?

Kannst du mal ca. Breite und Höhe des Grundstücks angeben?


Du meinst Einlieger? Und das würdet ihr dann selber bewohnen wollen und das Haus dann vermieten?

ohh sry , ja die hellgrauen Gebäudeteile sind Garagen...diese werden ebenfalls abgerissen

Zufahrt soll von Süd und West möglich sein......Ost 5m Abstand,nur Haus

Zur Breite und Höhe des Grundstücks kann ich gerade nichts sagen .....bin unterwegs


ja Einlieger natürlich (Handy-T9 ) ......würden es erst selbst bewohnen , dann später den anderen Teil vermieten, falls meine Frau und ich später allein sein würden (nur ne Überlegung).
 
Climbee

Climbee

Wären die Garagen nicht weiterhin nutzbar? Sowohl als Garage als auch als Stauraum? Würde einen Batzen Geld sparen... und eine Energieeinsparverordnung ist dafür nicht relevant. Also wenn da die Substanz noch i.O.ist, würde ich mir das schwer überlegen.

Haus würde ich dann mehr Richtung Norden schieben, so daß nach Süden der Hauptanteil des Garten liegt. Habt ihr ein Baufenster oder müssen schlicht die Abstandsflächen eingehalten werden?

Eine Einliegerwohnung würde ich nicht von Anfang an bauen, aber vielleicht im Hinterkopf behalten und so planen, daß ggf. ein Teil für so ein Projekt vom Gesamtwohnbereich später abgetrennt werden könnte (also grundlegend alle Leitungen mal anlegen). Ein guter Architekt hat hier entsprechende Ideen.
 
T

tumaa

Wären die Garagen nicht weiterhin nutzbar? Sowohl als Garage als auch als Stauraum? Würde einen Batzen Geld sparen... und eine Energieeinsparverordnung ist dafür nicht relevant. Also wenn da die Substanz noch i.O.ist, würde ich mir das schwer überlegen.

Haus würde ich dann mehr Richtung Norden schieben, so daß nach Süden der Hauptanteil des Garten liegt. Habt ihr ein Baufenster oder müssen schlicht die Abstandsflächen eingehalten werden?

Eine Einliegerwohnung würde ich nicht von Anfang an bauen, aber vielleicht im Hinterkopf behalten und so planen, daß ggf. ein Teil für so ein Projekt vom Gesamtwohnbereich später abgetrennt werden könnte (also grundlegend alle Leitungen mal anlegen). Ein guter Architekt hat hier entsprechende Ideen.


momentan dürfen wir nur an der Stelle des alten Objektes bauen .....bzgl. der Garagen , da werde ich noch mal meinen Architekten fragen, danke !!
 
Climbee

Climbee

Wieso nur an Stelle des alten Objektes? Macht für mich hier überhaupt keinen Sinn. Das sollen sie mal erklären. Da würd ich hübsch zum Amt laufen, bzw. das den Architekten machen lassen. Vielleicht wäre es sogar für die Nachbarn günstiger, wenn ihr das Haus weiter nach hinten verlegt. Wir haben eine Befreiung von den Abstandsflächen bekommen, weil es für alle Beteiligten sinnvoller war, wenn wir unser Haus um 2 m weiter nach hinten verlegt haben, was aber dazu geführt hat, daß eine Abstandsfläche verletzt wurde.
So, wie wir jetzt stehen, nehmen wir aber den Nachbarn weniger Sonne und wir passen auch besser von den Außenlinien in den Bestand, daher war die Befreiung kein Problem.

Wer nicht fragt, kriegt keine Zugeständnisse. Wenn ihr gute Argumente für die Verlegung des Hauses Richtung Norden habt, würde ich es auf jeden Fall versuchen (mehr Ausbeute bei eine Photovoltaik-Anlage ist auch so ein gern genommenes und meist beachtetes Argument!).
Ein guter Architekt kann hier meist durchaus was erreichen (es sei denn, auf dem hinteren Grundstück laufen Kanäle und es sind gewisse Dienstbarkeiten eingetragen)
 
T

tumaa

Wieso nur an Stelle des alten Objektes? Macht für mich hier überhaupt keinen Sinn. Das sollen sie mal erklären. Da würd ich hübsch zum Amt laufen, bzw. das den Architekten machen lassen. Vielleicht wäre es sogar für die Nachbarn günstiger, wenn ihr das Haus weiter nach hinten verlegt. Wir haben eine Befreiung von den Abstandsflächen bekommen, weil es für alle Beteiligten sinnvoller war, wenn wir unser Haus um 2 m weiter nach hinten verlegt haben, was aber dazu geführt hat, daß eine Abstandsfläche verletzt wurde.
So, wie wir jetzt stehen, nehmen wir aber den Nachbarn weniger Sonne und wir passen auch besser von den Außenlinien in den Bestand, daher war die Befreiung kein Problem.

Wer nicht fragt, kriegt keine Zugeständnisse. Wenn ihr gute Argumente für die Verlegung des Hauses Richtung Norden habt, würde ich es auf jeden Fall versuchen (mehr Ausbeute bei eine Photovoltaik-Anlage ist auch so ein gern genommenes und meist beachtetes Argument!).
Ein guter Architekt kann hier meist durchaus was erreichen (es sei denn, auf dem hinteren Grundstück laufen Kanäle und es sind gewisse Dienstbarkeiten eingetragen)

Erst hieß es ....."Nachbarn könnten sich darüber beschweren, da es eine Gewerbefläche ist und vorne ist es ok bzw. dagegen kann sich niemand beschweren aus der Nachbarschaft (weil das alte Objekt auch dort stand)".

Habe dann mit dem Nachbarn gesprochen (Tischlerei), dieser hatte keine Einwände, er wollte es sogar bestätigen .....habe es einer Dame aus dem Bauamt mitgeteilt , dann kam die Aussage : haben wir bereits entschieden und das würde nicht gehen, keine rechtliche Grundlage genannt, natürlich werde ich die Leitung noch mal sprechen, sowas reicht nicht aus für mich.

es spricht momentan nichts dagegen, dass das Objekt weiter nach hinten gebaut wird........
 
Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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