Heinz von Heiden Erfahrungsbericht 2015-2016 Bungalow BW

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F

fach1werk

ja, YPG, das ist ne gute Wand. Den Schlitz bis hoch habe ja auch ich verschwinden lassen, war hübsch hässlich
 
E

Explosiv

Wenn am Montag der Meister kommt, ist ja alles gut. Dann lasst bis dahin die Finger weg.

Ich hoffe für Euch, dass eine Schützschaltung vorliegt und keine weiteren Schalter installiert werden müssen.
 
F

fach1werk

Nun war also der Meister am Werk. Heraus kam:

Ein Schutz ist nicht verbaut. Hinter einer unbeschrifteten Stelle im Sicherungskasten liegen 1x 3polige Sicherung und 1x 4-poliger FI-Schalter.
Im Saunaraum ein 3-poliger Ausschalter zugelassen bis 16A. Der Schalter sei nicht als Fehlerschalter ausgelegt, nur Empfehlung wäre ein Brandschutzschalter gewesen, diese werden ab Ende diesen Jahres für manche Häuser und diesen Verwendungszweck Vorschrift.

Ich interpretiere dies als: Das geht, auch wenn es die Sparversion ist. Trotzdem hat sich der Hausherr einen anderen Schalter bestellt.

Natürlich fragte ich mich hinterher, warum hast du da den Kopfstand gemacht. Ich machte ihn, weil Heinz von Heiden uns auf die Frage was denn mit dem geeigneten Hauptschalter sei, nur schriftlich antwortete, wir hätten keinen beauftragt. Eine andere sachdienliche Antwort erging nicht. Das verunsicherte mich.

Nun stehen als Nächstes zwei Punkte an, die mit potentiellem Wassereindringen zu tun haben.

Nach wie vor gibt es keine Terminankündigungen von Heinz von Heiden oder von einem Ausführenden, der einen der Schlussabnahmemängel richten will. Es gibt aber 3 abgelaufene Fristsetzungen.

Viele Grüße Gabriele
 
E

Explosiv

Danke für die Rückmeldung. Man lernt doch immer dazu.
In der Tat findet man beim googeln nach Ausschalter 3 polig auch Schalter, die wie normale Lichtschalter aussehen. Sowohl bei Merten als auch Busch/Jäger wurde ich fündig.
Hätte ich jetzt nicht gedacht, aber es gibt sie.
Immerhin, in einem Wohnraum sieht das eleganter aus als ein solcher Klotz von Hauptschalter an der Wand. Um im Brandfall den Saunaofen schnell vor Ort spannungsfrei zu schalten, reicht das aus. Wenn man eine Lösung sucht, die im Brandfall von selbst abschaltet, der sollte mit seinem Elektriker über Brandschutzschalter für den Sicherungskasteneinbau reden. Die erkennen am Stromverlauf, ob ein normaler Betriebsstrom fließt oder ob z.B. ein Fehlerstromlichtbogen gerade dabei ist, die Hütte anzuzünden. Und schaltet dann automatisch ab.

Leider habt Ihr bei der Vertragsverhandlung nicht genau spezifiziert, welche Art Schalter Ihr für die Sauna haben wollt. Ihr habt jetzt eine Schaltung bekommen, die funktioniert, wenn auch anders, als vorgestellt. Wenn man auf eine exakte Lösung hinauswill, muss man die im Vorfeld auch exakt benennen. Es wäre zwar schön gewesen, wenn der Verkäufer da nachgehakt hätte, aber er hat es halt nicht getan. Mit der jetzigen Lösung werdet Ihr aber zurechtkommen können.
 
F

fach1werk

Hauptsache es erfüllt den vorgesehenen Zweck. Schade, dass man extra jemanden zahlen muss, um an die massgebliche Antwort zu kommen.

Gabriele
 
F

fach1werk

Inzwischen hat uns eine Gutschrift über Euro 40.- erreicht für einen "Saunaschalter". Zwei Mal haben wir ausserdem den Kundenzufriedenheitsbogen erhalten, ich habe gestern weitere Exemplare abbestellt. Wir hätten noch Dinge zu regeln und wollten erst beurteilen, wenn das abgeschlossen sei.

Nun sind wir also an den Wassereintrittsstellen. Knapp ein Vierteljahr ist es her, dass uns anlässlich der Schlussabnahme die Nachbesserung dieser Mängelrügen zugesagt wurde.

Von der finanziell Unbedeutenderen wurde uns bei der Abnahme gesagt, der Auftrag sei bereits erteilt. Wir erhielten trotz verschiedener Telefonate mit Heinz von Heiden nicht einmal eine Terminabsprache.

Der finanziell bedeutendere Mangel wurde negiert. Obwohl Heinz von Heiden noch in der Beweislast ist, wurde natürlich keinerlei Beweise beigebracht, ich stelle mir das auch ausgesprochen schwierig vor. Allerdings haben wir unsererseits die mangelhafte Ausführung säuberlich dokumentiert.

Ein uns verbundener MA eines Bauträgers sagte uns, er könne uns sagen, wie so etwas weitergehe. Es werde ein halbes Jahr nichts passieren, dann werde uns das Unternehmen die Hälfte des Einbehalt anbieten und das wär's dann. Einzige Möglichkeit eine tatsächliche Verbesserung des Bauwerks zu bewirken sei sofortiger Einsatz eines Rechtsanwalts. Die Mängelrüge als solche ließ er sich genau beschreiben.

Da wir Interesse an dem Bauwerk haben - manchmal glauben wir, dass wir da allein sind - kümmern wir uns um die Mängelrügen, können aber nicht jeden Schritt sofort veröffentlichen.

Viele Grüße Gabriele
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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