Wir hatten den Hang damals nicht angerührt und auf Empfehlung von Statiker, Bauunternehmer und Architekt ist deshalb die alte Wand stehen geblieben und wir haben das Haus davor gebaut. Verstehst du was ich meine?
Mit der Grenzbebauung und den Fenstern zu den Nachbarn würde ich mich auf die Architektin verlassen.
Unser Nachbar hatte auf die Grenze gebaut, der durfte in Bereichen in denen der Abstand zu uns nicht eingehalten wurde, keine Fenster bauen.
Das ist dort offensichtlich genauso geregelt. Der Nachbar links hat auf die Grenze gebaut, da sind auch keine Fenster. Ich weiß nur nicht genau wie die Regelung ist, wenn man die drei Meter Abstand einhält.
Leider ist der Bauplatz des Abrisshauses weitestgehend Flach, so dass man keine Wand nutzen könnte. Erst dahinter steigt es dann an.
Das ist dort offensichtlich genauso geregelt. Der Nachbar links hat auf die Grenze gebaut, da sind auch keine Fenster. Ich weiß nur nicht genau wie die Regelung ist, wenn man die drei Meter Abstand einhält.
Wie das ist, wenn ihre eure 3m einhaltet sollte die Architektin wissen.
Mit der Rückwand ohne Fenster haben wir sehr viel schieben müssen. Den Raum ohne Licht war logischerweise die Haustechnik, beim Rest haben wir ganz schön geschoben und ausprobiert. Nach vielen Runden waren wir wieder fast beim 1. Grundriss.
Ja, das Abrisshaus ist freistehend, hält aber keine Abstandsflächen ein. Ich befürchte, dass es bei einem Abriss zu einem Verlust des Bestandsschutzes kommt und man sich dann an die Baugrenzen halten muss.