Erstmal muss man sagen, dass Steuern nicht zweckgebunden sind, sonst wären es ja Gebühren. Insofern geht es nicht um echte Kostendeckung. Neben Einnahmen für die Kommune (die haben ja nicht so viele Möglichkeiten solche zu generieren) geht es auch um eine Steuerungsfunktion im Sinne der Gesellschaftsgerechtigkeit. Aber genau aus dem Hintergrund stimme ich deiner Forderung, dass das Gebäude nicht reingehört dennoch zu. Denn so soll ja gerade gefördert werden, dass wohnraumeffiziente Gebäude auf dem knappen Gut Baugrund gebaut werden. Also gleiche Grundsteuer für die Grundstücke, wer aber ein Mehrfamilienhaus drauf baut teilt die durch mehr Haushalte.
Wer sich den Luxus eines EFHs gönnt, muss halt die gleiche Steuer alleine tragen. Diese Logik wird durch das Ertragswertverfahren ausgehebelt. Finde ich auch nicht gut.