Sparanfänger mit Fragen zur Plausibilität des "groben" Plans

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S

Steffen80

Sich "arm rechnet"

So, laut Nettolohn.de, haben wir bei Steuererklärungsklasse 3+5, einem Kind und 20Std/Woche (Sie) ein Netto von 4.450,-.

Das wären, wenn man meinen vorherigen Kostenüberschlag mal berücksichtig, eine Punktlandung.
Aber, wie gesagt, dann ist noch nichts für Klamotten, Urlaub, Spielzeug etc... eingeplant. Wenn das Kind dann irgendwann nicht mehr im Kindergarten ist, würde passen. Aber ca. 6Jahre auf Ultrasparflamme leben??? Hm hätten ja noch die Bonis...

Mal sehen... Muss mal mit der Dame des Hauses darüber reden...
(Wir sind ja vom Gehalt her noch nicht am ende der Erhöhungsstange. Da ist noch potenzial)
Ich glaub Eure Einkommen liegt hier gut im Durchschnitt oder leicht drunter. Das Problem ist imho auch nicht das Einkommen. Eure Problem ist die teure Lage. Das Ihr bei ~ 4500 EUR nicht fast 50% ins Haus stecken wollt, verstehe ich sehr gut und würde ich auch nicht machen. Es gibt also im Grunde nur drei Lösungen:

a) Einkommen erhöhen
b) Eigenkapital erhöhen (Faktor Zeit)
c) in einer günstigeren Lage bauen

Gruss, Steffen
 
M

Mattheu

Guest
Ich glaub Eure Einkommen liegt hier gut im Durchschnitt oder leicht drunter. Das Problem ist imho auch nicht das Einkommen. Eure Problem ist die teure Lage. Das Ihr bei ~ 4500 EUR nicht fast 50% ins Haus stecken wollt, verstehe ich sehr gut und würde ich auch nicht machen. Es gibt also im Grunde nur drei Lösungen:

a) Einkommen erhöhen
b) Eigenkapital erhöhen (Faktor Zeit)
c) in einer günstigeren Lage bauen

Gruss, Steffen
Das kann es natürlich sein... Die Lage ist schon teuer...
Und Du hast es auf den Punkt gebracht. ca 50% des Einkommens ins Haus stecken ist für mich im Moment undenkbar.

An Lösung "a" & "b" arbeite ich dran.
Was "c" betrifft, so muss ich mal schauen was es in der Region so alles gibt...
 
N

nms_hs

Lass mich noch mal erläutern, wieso ich keine Rate von z.B. 1.800,- leisten kann/möchte:

Ausgehend von z.B. 4500,-

Abzahlung Kredit: 1800,-
Nebenkosten: 300,-
Rücklagen: 300,-
Essen: 900,-(2Erwachsene + 1Kind, sobald es da ist )
Versicherungen: 300,- (Lebensversicherung, Rechtsschutz, Gebäude, Zahnzusatz)
Auto: 450,- (Kleines Auto! Abzahlung, Versicherung, Steuern, Benzin)
Kita: 400,-
-----------------
Total: 4450,-

Man beachte, dass ich einen Firmenwagen habe. Man stelle sich vor ich müsste meinen PKW noch selber finanzieren?!
So, jetzt ist das Geld schon weg und ich habe definitiv keine "Sprünge" gemacht, kein Urlaub angespart, keine Spielzeug fürs Kind, keine Klamotten, Friseurbesuche (Frau), Indoorspielplatz, oder oder oder...
Rate 1800 kann ich mir auch nicht vorstellen, dass das leistbar ist bei dem Gehaltsniveau.
Wir liegen ja ähnlich, aber 2 Kinder, 2 Autos, ähnliches Gehalt. Wir planen mit 1000 € Rate, Rest muss über Sondertilgung laufen, ansonsten läuft der Kredit halt ewig Wenn du allerdings von den oben angesprochen 375000 € ausgehst, dafür kriegst du in S-H ja schon etwas.
(Fahre momentan jeden Tag am Modezentrum vorbei z.B., da werden im "Schnelsen-Village" Doppelhaushälften gebaut, ist ja Hamburg, Kosten auch nur 341000 )
Im Großen und Ganzen ist meine Rechnung ähnlich, da mal 100 mehr oder weniger. Nur Kita sind halt 700 inklusive Essen, dafür Essen nur 550.

Indoorspielplatz dauert bis sich das lohnt, da sind die Kita-Kosten schon fast wieder geringer Und sobald die Kinder in der Schule sind, sind 700 € frei
 
B

Bieber0815

dann guckt man mal, was der Ehemann durch Steuererklärungsklasse III plötzlich mehr hätte
Die Formulierung stößt mir auf. Der Ehemann hat nicht mehr aufgrund einer anderen Steuererklärungsklasse. Ehepaare bilden eine Wirtschaftsgemeinschaft und werden gemeinsam veranlagt. Es gibt ein gemeinsames Brutto und eine gemeinsame Steuer. Die Steuererklärungsklassen dienen dazu, unterjährig halbwegs richtig zu liegen. Mit anderen Worten: Verdient "ER" 80 000 Euro und "SIE" 20 000, haben sie gemeinsam 100 000 (zu versteuern). Verdient nur ER haben sie 80 000 zu versteuern und entsprechend auch weniger netto. (Die tatsächlich zu entrichtende Steuer hängt dabei nicht von der Steuererklärungsklasse ab!)

Recht hast Du, dass Arbeit sich auch lohnen muss. Nötige Aufwendungen (Pendeln, Kinderbetreuung) können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das nutzt nichts, wenn nur Mindestlohn bezahlt wird ... Recht hast Du auch, es ist für eine Ehe effizienter, wenn einer 100 000 verdient als zwei mal 50 000 zu erhalten (nun kann man beliebig die Zahlen verschieben und überlegen, ob es lohnt). Trotzdem liest man in Internetkommentaren immer wieder derartige Irrtümer über das Splitting.

der Staat fördert ein Ideal, dass es so nur noch selten gibt.
Siehe oben, der Staat fördert hier nichts (mit dem Ehegattensplitting). Das Splitting ist vom Bundesverfassungsgericht gefordert und lässt Ehepaaren die Freiheit, wie sie im Binnenverhältnis die Einkommensfrage klären. Aber unser Familieneinkommen steigt nicht, wenn meine Frau zu Hause bleibt .

Rate 1800 kann ich mir auch nicht vorstellen, dass das leistbar ist bei dem Gehaltsniveau.
Wenn das verfügbare Einkommen 4500 Euro ist, dann verbleiben nach einer Rate von 1800 Euro noch 2700 Euro (fünf Euro ins Phrasenschwein). Sehr viele Leute, auch mit Haus, kommen damit aus.
 
V

Vanben

Guest
Die Formulierung stößt mir auf. Der Ehemann hat nicht mehr aufgrund einer anderen Steuererklärungsklasse. ... Trotzdem liest man in Internetkommentaren immer wieder derartige Irrtümer über das Splitting.
Natürlich bilden Ehepaare qua Gesetz eine wirtschaftliche Gemeinschaft und ich verstehe, dass man sich an der Formulierung "Der Ehemann/Die Ehefrau hat mehr" stoßen kann. Wenn beide Ehepartner gleich viel verdienen, ändert sich durch das Splitting tatsächlich nichts und auch die häufig gewählte Kombination III/V oder IV/IV ändert unter dieser Prämisse nichts. Ich gebe dir Recht, dass es in dieser Konstellation "unfair" wäre zu behaupten, der andere würde mehr verdienen, nur weil selbst die schlechtere Steuererklärungsklasse gewählt wird.

Anders sieht es hingegen aus, wenn die Partner unterschiedlich verdienen (wie in diesem Fall). Durch die gemeinsame Veranlagung sinkt der durchschnittliche Steuersatz auf das Gesamteinkommen. Verdient einer 70.000 und der andere 30.000, zahlt der mit 70k insgesamt 17.700 Euro Steuer (25,32%) bei Steuererklärungsklasse I, während der mit 30k etwa 4000 Euro Steuern (13,25%) zahlt. Zusammen sind das 21.700 Euro Steuern (21,7%).
Bei gemeinsamer Veranlagung werden nun die Gehälter addiert, anschließend exakt halbiert und die auf eine Hälfte entfallene Steuer doppelt abgeführt. Auf 50.000 Euro Einkommen werden allerdings nur 9800 Euro Steuern fällig (19,58%) und das doppelt, ergibt eine Steuerbelastung von 19600 Euro auf das Gesamteinkommen. Das Paar zahlt durch das Splitting also tatsächlich 2100 Euro weniger Steuern. Je größer die Differenz der Einkommen, desto höher die Steuerersparnis und im "steuerlichen Idealfall" erwirtschaftet eben nur einer das gesamte Einkommen.

Das bedeutet jetzt nicht, dass diese Ersparnis dem Partner mit dem höheren Einkommen "zugerechnet" werden müsste (er profitiert immerhin vom Freibetrag des Partners), aber es führt dazu, dass ein zweites Einkommen, innerhalb einer steuerlich gemeinsam veranlagten Ehe, rechnerisch erst oberhalb dieser Steuerersparnis auch ein Plus in der Haushaltskasse hinterlässt.

Und nein, das Familieneinkommen steigt nicht, wenn einer zu hause bleibt. Aber es steigt eben auch nicht unbedingt (spürbar) wenn beide arbeiten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
B

Bieber0815

aber es führt dazu, dass ein zweites Einkommen, innerhalb einer steuerlich gemeinsam veranlagten Ehe, rechnerisch erst oberhalb dieser Steuerersparnis auch ein Plus in der Haushaltskasse hinterlässt.
Nein, das stimmt nicht. Es ist unerheblich für das Familieneinkommen ob meine Frau eine Gehaltserhöhung von 100 Euro erhält oder ob ich diese erhalten. Völlig egal, eben weil wir gemeinsam veranlagt werden.

Verwechselst Du Steuererklärungsklassen mit der am Ende tatsächlich fälligen Steuer? Oder vergleichst Du verheiratete Paare mit unverheirateten?

Aber es steigt eben auch nicht unbedingt (spürbar) wenn beide arbeiten.
Ob spürbar oder nicht. Es ist eben für das Einkommen völlig egal, wie es innerhalb der Ehe verteilt ist. Das gleiche gilt für zusätzliches Einkommen.

Disclaimer:
1. Sozialabgaben nicht berücksichtigt. Der Geringverdiener muss erst mal soviel erarbeiten, dass die Krankenversicherung reinkommt, vgl. beitragsfreie Mitversicherung.
2. Theoretische Grenzfälle der Steuerprogression bei infinitesimal kleinen zusätzlichen Einkommen, die in eine neue Steuererklärungsklasse fallen, kann -- in der Theorie -- mehr Brutto zu weniger Netto führen (war wenigstens früher so, ich meine das ist nicht mehr der Fall). In freier Wildbahn ist aber mehr Brutto immer auch mehr Netto. Ist unabhängig von Splitting, gilt auch für Ledige.
3. Einkommensabhängige Abgaben (bspw. Kitabeiträge) können das alles auf den Kopf stellen. Ist unabhängig von Splitting, gilt auch für Ledige.

im "steuerlichen Idealfall" erwirtschaftet eben nur einer das gesamte Einkommen.
Das ist nicht das steuerliche Optimum, der Steuer ist es egal, ob beide arbeiten oder nur einer (bei einem fixen Familieneinkommen von 100 000 Euro im Beispiel). Für die Ehe ist der Stundenlohn optimal, wenn einer 100 000 Euro verdient (im Vergleich zur Situation von 2 x 50 000 Euro).

Ich meine, Du hast oben den Vergleich zu unverheirateten Paaren gezogen. Ja, die versteuern sich jeweils selbst. Ungerecht daran ist, dass sie trotzdem -- wenn sie ein Paar sind und gemeinsam wohnen -- als Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II zählen. Bei der Steuer Hü, bei Zuwendungen Hott . Aber es hindert sie ja keiner daran, zu heiraten.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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