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Egon12
ein separates Arbeitszimmer macht nicht nur Sinn sondern ist Pflicht, zumindest wenn man Telearbeit/ Heimarbeit macht.
Das regelt i.d.R. eine Dienstvereinbarung mit dem AG, der Datenschutz und die Betriebsstätten Verordnung.
Wer bei uns kein abschließbaren Raum nachweisen kann bekommt keine Telearbeit.
Das regelt i.d.R. eine Dienstvereinbarung mit dem AG, der Datenschutz und die Betriebsstätten Verordnung.
Wer bei uns kein abschließbaren Raum nachweisen kann bekommt keine Telearbeit.