11ant
Ich sprach speziell vom Blickwechsel, vergaß aber Euer Alter. Darauf zu achten, daß "die Augen nicht steif werden", macht man mit deutlich u40 möglicherweise zumindest noch nicht bewußt (meine akute Erinnerung an so junge Jahre verblaßt langsam). Möglicherweise habe ich auch berufsbedingt Ergonomiethemen / Arbeitsplatzgesundheitsthemen mehr im Blick. Aber um daß es schöner ist ging es mir jedenfalls weniger.Keine Frage ich mag Licht und Fenster beim Arbeiten auch gerne
Die 3m rechts sind tabu.
Ich steh´ auf dem Schlauch (?)So lange überdacht nur als Stellplatz ist das ja erlaubt...
Eine zusätzliche "Ga"-Fläche schätze ich hier als einzuzeichnen vergessen, einen sachlichen Grund dagegen sähe ich nicht. @Escroda: wäre das nicht "ungerecht", wenn ein Stellplatz erlaubt wäre, wo man eine hausangeschlossene Terrasse nicht erlaubte ?
Da habe ich noch keinen Hauswirtschaftsraum entdeckt, und einen HAR erst recht nicht - was sollte letzterer da auch ?Im 1. OG im Erker oder neben der Treppe wahrscheinlich, oder?
Hast Du das eigentlich schon´mal im Forum vorgestellt ?Das Haus hat die Außenmaße 7,0 x 10,5m, d.h. hier gehen ca. 74m² Fläche "weg". Es hat Erdgeschoss, Obergeschoss mit Kniestock ca. 1,30m und Satteldach 45°, d.h. es gibt noch einen Spitzboden als Lagerplatz.
LegalizeEtwas Vorgarten, und ansonsten erst mal Gras.