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Escroda
Glaube ich nicht. Wie weit ist denn der Bebauungsplan (Bürgerbeteiligung, Offenlage, Termin für Satzungsbeschluss)?kommt hier vermutlich auch eine 3 m Abstandsfläche hin im neuen Bebauungsplan.
Ist die denn sowieso geplant?bei der Neuauflage des B-Planes
Braucht man doch gar nicht. Der jetzige Entwurf hat schon drei Geschosse, die mit einer ordentlichen Treppe verbunden sind. Das ganze wird einfach nur angehoben, so dass das Unterste nicht verbuddelt wird.Kellertreppe gegen DG-Treppe tauschen
Das ist hier aber gar nicht die Alternative. Es geht nur darum, ob ein Geschoss vergraben werden soll, oder oberirdisch liegen soll. Die Kellerfraktion verkennt, dass die AntiKe-Fraktion das Geschoss nicht ersatzlos streichen will, sondern einfach ins Tageslicht erheben möchte. Das spart jede Menge Erdarbeiten, eine Kelleraußentreppe, vielleicht sogar eine weiße Wanne und wenn nötig auch die Gaube. Da ich weder Weinsammler, Reichsbürger noch Österreicher bin, kann ich bei einem unterirdischen Raum keinen Vorteil gegenüber dem oberirdischen erkennen. Das einzige Argument, welches ich sehe, ist die Optik. Wenn EG, OG, DG nicht gefallen, nützen alle anderen Argumente nichts. Cabrio oder Kombi? Cabrio ist teurer, nur zwei Türen, weniger Beinfreiheit hinten, kleinerer Kofferraum und nach zehn Jahren ist das Dach undicht. Und trotzdem würden viele nicht tauschen wollen.Lieber habe ich die Gäste im Keller, als das Wohnzimmer 15qm zu verkleinern.
Erst mal schauen wie das Grundstück und der Bebauungsplan denn nun am Ende aussehen. Dann können die baurechtlichen Grenzen mit den finanziellen abgeglichen werden. Und wenn dann noch Gestaltungsspielraum übrig bleibt, kann man über den staubigen Spitzboden diskutieren.