11ant
Bei mir persönlich immerhin eher als in Beitrag #91, wo der Nebenfirst über der Traufe des Hauptdaches liegt (da würde ich hinsichtlich Unterordnung "Abseits" pfeifen) - ein Rücksprung von der Hauptgiebelseite würde helfen, den Teil unter dem Nebengiebel mehr als Anbau wirken zu lassen - auch auf akkurate Ratsmitglieder.Geht das als traufständig durch?
Das wiederum sähe ich bei einem Nebengiebel ohne Risalit hingegen eingehalten - also mit "glatter" traufseitiger Hauskante einen Friesengiebel denkbar, und würde dem die gaubenübliche Drittelbreite zugestehen.Nein.
Begründung traufständig:
Damit soll im Zuge der Verlängerung der Straße "XXX" eine einheitliche und durchgängige Ausrichtung der Bebauung erzielt werden.
Aber das Auto sitzt da viel öfter herum als der Mensch am Kaffeetisch, d.h. die vom Anblick des Autos ausgehende "Belästigung" ist dauerhafter.Nö. Auf dem Stellplatz grillt man meistens nicht.
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