Grundrissoptimierung Einfamilienhaus mit Keller auf kleinem Grundstück

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Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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11ant

11ant

Keine Frage ich mag Licht und Fenster beim Arbeiten auch gerne
Ich sprach speziell vom Blickwechsel, vergaß aber Euer Alter. Darauf zu achten, daß "die Augen nicht steif werden", macht man mit deutlich u40 möglicherweise zumindest noch nicht bewußt (meine akute Erinnerung an so junge Jahre verblaßt langsam). Möglicherweise habe ich auch berufsbedingt Ergonomiethemen / Arbeitsplatzgesundheitsthemen mehr im Blick. Aber um daß es schöner ist ging es mir jedenfalls weniger.

Die 3m rechts sind tabu.
So lange überdacht nur als Stellplatz ist das ja erlaubt...
Ich steh´ auf dem Schlauch (?)
Eine zusätzliche "Ga"-Fläche schätze ich hier als einzuzeichnen vergessen, einen sachlichen Grund dagegen sähe ich nicht. @Escroda: wäre das nicht "ungerecht", wenn ein Stellplatz erlaubt wäre, wo man eine hausangeschlossene Terrasse nicht erlaubte ?

Im 1. OG im Erker oder neben der Treppe wahrscheinlich, oder?
Da habe ich noch keinen Hauswirtschaftsraum entdeckt, und einen HAR erst recht nicht - was sollte letzterer da auch ?

Das Haus hat die Außenmaße 7,0 x 10,5m, d.h. hier gehen ca. 74m² Fläche "weg". Es hat Erdgeschoss, Obergeschoss mit Kniestock ca. 1,30m und Satteldach 45°, d.h. es gibt noch einen Spitzboden als Lagerplatz.
Hast Du das eigentlich schon´mal im Forum vorgestellt ?

Etwas Vorgarten, und ansonsten erst mal Gras.
Legalize
 
kaho674

kaho674

Mal ein Versuch:
(Treppe wie immer kein Podest - normal 1/2-gewendelt)

Bin mir nicht ganz sicher, ob wir hier noch 2 geschossig sind. Kniestock mit 1,80m geplant. Aber denke schon, oder? Geht das als traufständig durch? Witzig.

EG.jpg

OG.jpg


DG.jpg

Ansicht 1.jpg


grundrissoptimierung-efh-mit-Keller-auf-kleinem-Grundstück-347005-1.jpg


UPS, die Tür zum Bastelraum hats zerschmettert - bitte denken.
 
E

Escroda

Hab' den Bebauungsplan-Entwurf gefunden.
Bürgerbeteiligung ist letztes Jahr durch
Das war nur die frühzeitige Bürgerbeteiligung.
es folgt nur noch in der nächsten Sitzung die Annahme des Stadtrates
Nein, dann soll erst der Offenlagebeschluss gefasst werden. Dann können immer noch alle möglichen Eingaben eintrudeln, auf die dann die Stadtplaner reagieren müssen.
Oder finde ich das direkt irgendwo in dem Bebauungsplan den ich schon habe?
Die findest Du im Bürgerinformationssystem deiner Stadt. Die Begründung gibt aber nicht viel her. Hier werden im Wesentlichen nur die schriftlichen Festsetzungen wiederholt. Aus dem Abwägungsergebnis lese ich aber heraus, dass der Stellplatz auch neben dem Baufenster - also so wie Du geplant hast - möglich ist.
Eine zusätzliche "Ga"-Fläche schätze ich hier als einzuzeichnen vergessen
Nein, man will "möglichst zusammenhängende Freiflächenanteile sowie eine umfassende Durchgrünung des Plangebietes" gewährleisten. Aber als "straßenseitig" gilt wohl Alles, was vor der hinteren Baugrenze liegt.
wäre das nicht "ungerecht", wenn ein Stellplatz erlaubt wäre, wo man eine hausangeschlossene Terrasse nicht erlaubte ?
Nö. Auf dem Stellplatz grillt man meistens nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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