das Grundstück liegt insgesamt 60-80 cm unterhalb der Straße
Das zeigt mal wieder, dass man ohne vernünftige Grundlagen nicht planen sollte. Sollte sich jetzt noch herausstellen, dass keine weiße Wanne notwendig ist, laufe ich zur Kellerfraktion über. Mit drei Stufen zum Hauseingang liegst Du ja schon 1,3m über Gelände. Dann brauchst Du die Fenster nicht mehr ausgraben und an Erdbewegungen führt auch kein Weg mehr vorbei.
würde aber nach seiner aktuellen "Planung" mit dem Kelleraushub angehoben werden, um das Abwasser aus dem EG nicht pumpen zu müssen
Nicht nur das. Nach Bebauungsplan-Entwurf muss sogar angehoben werden. Wenn der so rechtskräftig wird, muss der Erdgeschossfußboden mindestens mittleres Straßenniveau erreichen und darf höchstens 60cm darüber liegen.
Vielleicht sollte man mit der Grundrissplanung noch warten, bis wenigstens die Geometrie des Grundstücks feststeht und die Offenlage des Bebauungsplan vorbei ist. Dann die Gemeinde fragen, ob noch mit wesentlichen Änderungen zu rechnen ist.