Grundrissoptimierung Einfamilienhaus mit Keller auf kleinem Grundstück

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Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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E

Escroda

das steht auf der Liste zur Nachfrage beim Verkäufer
Wer ist denn der Verkäufer? Privat oder Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gemeinde, Wasserverband, o.ä.)?
da kann ich mir nicht so ganz vorstellen, dass das dann richtig mit zu uns gehört
Da kann ich mir nicht so ganz vorstellen, dass das einer behalten will - oder gar ein Dritter kaufen will. Zumal es dann mit Zuwegungs- und Abstandsflächenbaulast belastet werden müsste.
Im übrigen würde es Euch ca.70m² mehr Grundstücksfläche liefern. Angesichts der knappen Grundflächenzahl ohne Überschreitungsmöglichkeit durch Nebenanlagen solltet Ihr sogar alles daran setzen, den Streifen mitzukaufen.
Bezüglich der Stellplätze und Garagen ist es so, wie ich vermutet habe. Diese sind außerhalb der überbaubaren Flächen nicht zulässig. An der geplanten Süd-West-Grenze befindet sich aber überbaubare Fläche. Da mir die Sonne egal ist, würde ich von dort aufbauen. Also 6m Carport mit 3m Gerätehaus auf die Grenze und anschließend das Hauptgebäude. Garten hätte dann natürlich Nord-Ost-Ausrichtung.
Oder ganz doofe Idee?
Ich find' schon. Bei weißer Wanne sogar irrsinnig. Du vergräbst ein Geschoss um dann die Fenster wieder freizuschaufeln und zusätzlich noch einen aufwendigen 2. Zugang herzustellen. Wenn's um die Turmoptik geht - die ich nicht nachvollziehen kann -kauf den "Grünstreifen" und Bau' auf etwas größerer Grundfläche EG mit DG-Vollgeschoss.
 
A

AnniSke

Wer ist denn der Verkäufer
Privat, eine kleine GmbH, die - ich nenne es mal "eng verwandt " - mit dem Erschließungsträger ist...

Na wenn es geht würden wir den Streifen natürlich gern dazu nehmen, ich dachte bisher, dass das eben nicht dazu kommt, da sich das Flurstück eben so lang zieht und ich daher nicht davon ausgegangen bin, dass das mit geteilt wird... siehe Plan

38240


Wobei du natürlich recht hast, die gestrichelte Grundstückslinie geht da mit durch - definitiv zu klären da gebe ich dir absolut recht!

An der geplanten Süd-West-Grenze befindet sich aber überbaubare Fläche
Nee leider nicht ganz, da das Grundstück ja noch in der Mitte geteilt wird (sollte ursprünglich 1 sein, hätten wir auch gebe komplett genommen... :confused kommt hier vermutlich auch eine 3 m Abstandsfläche hin im neuen Bebauungsplan.
Also darauf können wir leider noch nicht spekulieren...

Aber ich sehe euer aller Quintessenz - Keller ganz ganz gründlich abwägen bei unseren Gegebenheiten
 
H

haydee

Wie ist den die Bebauung in der Nachbarschaft?
Unser Haus sieht nicht aus wie ein Turmklotz

Die Kosten des Turmes sind überschaubarer und risikoloser. Gerade bei knappen Budget ist das kein Luxus. Und ich muß sagen die ersten Monate nach Einzug waren hart. Da sind so viele Rechnungen noch nach und nach gekommen oder Anschaffungen. Rasenmäher, Rechen etc. Hatten schon an unserer Planung gezweifelt.
 
A

AnniSke

Wie ist den die Bebauung in der Nachbarschaft?
In Westen 1,5 geschossig und alte Gehöfte, teilweise 2,5 geschossig, im Norden und Osten keine Bebauung, nur Kleingärten, Weideland und Feld, im Südosten eben das neue Baugebiet wo alles von Bungalow bis 2 Vollgeschosse erlaubt ist, in Süden 2 Mehrfamilienhaus 3,5 Geschosse, sonst 1,5 Geschosse EFHs.

Durchschnittlich übers den ganzen Ort 1,5 Geschosse würde ich grob schätzen...
 
Y

ypg

Hm.... ich habe gerade die letzten Beiträge gelesen und mir @Escrodas Vorschlag verinnrlicht.
Außerdem mag ich zwar keine Keller, habe aber mit Dir @AnniSke gefühlt und bei drei Kindern doch den Keller gesehen.
Allerdings steht der Endpreis dagegen.
Das Dach ist eh vorhanden.... Die Höhe ausreizen, das DG als Lagerfläche nutzen (Kellertreppe gegen DG-Treppe tauschen )
statt eines Doppelcarports einen Schuppen für die Werkstatt des Mannes und den Kinder- und Gartenkram...
Südgarten ist auch was schönes, vor allem im Winter... für den Sundowner könnte man eine Zweitterrasse zw Schuppen und Haus planen... Ja, so könnte es ein bezahlbares Anwesen werden
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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