Grundrissoptimierung Einfamilienhaus mit Keller auf kleinem Grundstück

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Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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kaho674

kaho674

Und ich muß sagen die ersten Monate nach Einzug waren hart. Da sind so viele Rechnungen noch nach und nach gekommen oder Anschaffungen. Rasenmäher, Rechen etc. Hatten schon an unserer Planung gezweifelt.
Ging uns ähnlich. Kohle weg und plötzlich hast Du nen Garten aber keinen Briefkasten mehr.

Hm.... ich habe gerade die letzten Beiträge gelesen und mir @Escrodas Vorschlag verinnrlicht.
Das wär mir nichts. Eher noch überbau ich den Stellplatz.
Südgarten ist auch was schönes, vor allem im Winter... für den Sundowner könnte man eine Zweitterrasse zw Schuppen und Haus planen... Ja, so könnte es ein bezahlbares Anwesen werden
2 Terrassen auf 360m² wird schon sehr eng.
 
11ant

11ant

Sorry, ich wollt den Thread nicht bewerten, schon gar nicht nur mit 2...
Ich habe in nun mehr als zweieinhalb Jahren weder ernsthaft darauf geachtet, ob und wie oft mir das schon passiert sein könnte, noch darauf, wie welche Threads bewertet wurden. Ich schaue erst in der Übersicht nach dem Thema in der Überschrift, und ggf. noch in den Teasertext. Grundrißthemen schaue ich fast immer an, Finanzierungsthemen so gut wie nie - auch nicht wenn sie sieben Sterne hätten. Mein Eindruck ist: das ist so eine inklusive-Funktion der Forensoftware, die nichts nützt, aber auch kein Brot frißt, und daher in ihrem Mauseloch geduldet wird.

Der Grünstreifen ist offiziell ein anderes Flurstück, das steht auf der Liste zur Nachfrage beim Verkäufer. Dort ist nämlich wie eine kleine Art Böschung/ Graben, der sich entlang des ganzen Wohngebietes zieht, da kann ich mir nicht so ganz vorstellen, dass das dann richtig mit zu uns gehört... aber das wird geklärt.
Das klingt nach einem Eigentümer, der das Grundstück mitsamt der Erschließungsstraße erst fertig entwickeln und dann nach Verkauf der Wohngrundstücke die Straßen (und Grünstreifen) abgeben will. Das schließt den Rat an, sich zu erkundigen, ob er die Straße dann der Gemeinde übergeben will, oder ob es eine Privatstraße werden soll. Letzteres glaube ich zwar weniger, weil der Plan so aussieht, als schlösse das Plangebiet fortsetzend an eine bestehende Gemeindestraße an - aber wenn nicht, börge das ein gewisses Problempotential: es sind durchaus schon private Erschließungsstraßen an Dritte verkauft worden, das findet sich bestimmt auf YouTube als Wahnsinn der Woche von NDR extra3.

Wäre denn eine Alternative pro Keller, wenn man den Aushub [...] nehmen würde um das Gelände z.T. anzuheben (liegen ja eh unter Straßenniveau, so dass der Keller quasi weniger tief vergraben werden müsste und hinten mehr freu wäre, quasi ein künstlicher Mini-Hang?
Schilda als neuer Austragungsort des Hornberger Schießens ? - das würde ein neues Woodstock für die Fans des Hartenholmer Rennens Werner gegen Holgi

Nee leider nicht ganz, da das Grundstück ja noch in der Mitte geteilt wird [...] kommt hier vermutlich auch eine 3 m Abstandsfläche hin im neuen Bebauungsplan.
Da verstehst Du wohl die Zeichnung miß: das blaue Baufenster ist häufig durchgehend gezeichnet, ohne daß damit zwischen Einzel- und Doppelhausgrundstücken differenziert würde. Der seitliche Bauwich ergibt sich aus der Landesbauordnung, und Garagen und Carports sind regelmäßig privilegiert, dort zu stehen. Im Gegenteil: es gibt sogar nicht selten für sie noch zusätzliche (oft rot umrandete "Ga") Flächen, wo sie außerhalb der Hauptbaufenster stünden.
 
W

Wugler1978

Aber ich sehe euer aller Quintessenz - Keller ganz ganz gründlich abwägen bei unseren Gegebenheiten
Bei der Grundstücksgröße würde ich definitiv mit Keller planen. Voraussetzung ist, das das Bodengutachten passt.
Den Keller würde ich als Wohnraumkeller planen und falls das 3.Kind im Anmarsch ist, würde ich ein Kinderzimmer oder das Schlafzimmer in den Keller verlegen (bis das erste Kind auszieht). Zusätzlich noch ein Gästezimmer in den Keller und die Werkstatt + die Waschküche. Damit kannst du dein Wohn/Esszimmer deutlich größer machen und hast auch noch mehr vom Grundstück.
 
11ant

11ant

Ah okay, die Frau vom Erschließungsbüro hatte uns bloß gesagt, dass da vermutlich dann bei der Neuauflage des B-Planes eine Baugrenze hinkommt.
Das wäre höchst unüblich. Einzelgrundstücks-Baufenster macht man eigentlich nur da, wo die Häuser versetzt angeordnet werden sollen, ansonsten ist der Regelfall, daß die Baufensterdarstellung in der Planzeichnung immer über die Grundstücksgrenze durchbindet. Ihr dürftet bereits jetzt nicht Euer Haus an diese Grenze stellen, wohl aber den Carport oder die Garage, so sie denn ohne Aufenthaltsräume sind, 3m mittlere Wandhöhe über Ursprungsgelände nicht überschreiten und so weiter.

Bei der Grundstücksgröße würde ich definitiv mit Keller planen.
Wenn man denn Zeug, was in zehn Jahren dann doch endlich auf den Sperrmüll kommt weil man es nie verflohmarktet hat, so lieb hat, daß man ihm Räume spendieren will und kann. Dann, ja dann hast Du völlig Recht, daß das hier nur unter und nicht noch neben dem EG Platz hätte. Aber die Alternative "Spitzboden" wird hier von den Höhengrenzen offen gelassen und genügt für diesen Zweck vollauf.
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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