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Escroda
Dann ist besondere Aufmerksamkeit geboten, da die Ausweisung als Wohnbaufläche im Bebauungsplan mindestens als gedankenlos, wenn nicht sogar als Planungsfehler zu bezeichnen ist. Ihr solltet umgehend mit der Gemeinde in Kontakt treten, da hier bauordnungsrechtlich Baulasten notwendig werden. Da die Mühlen der öffentlichen Verwaltung erfahrungsgemäß sehr langsam mahlen, solltet ihr euch die Bereitschaft zur Baulastübernahme schriftlich geben lassen.Das Grundstück/ der Streifen welcher zwischen uns und der Straße liegt und einen kleinen Graben hat gehört der Gemeinde, das soll auch so bleiben.
Das ist sehr verwunderlich, da das Flurstück in der Begründung zum Bebauungsplan ausdrücklich als zum Vorfluter gehörend erwähnt ist, der zur Regenwasserableitung eine wesentliche Rolle spielt.Eine Funktion als wirklicher Graben ist nicht bekannt, kann laut Erschließungsträger zugeschüttet werden.
... was mit zur Gedankenlosigkeit der Planung gehört.Es bleibt dabei, dass die Baugrenze straßenseitig ab 5m von der Straße beginnt
Da es sich nicht um eine Baulinie handelt sehe ich hier die landesrechtlichen Vorschriften zu den Abstandsflächen nicht außer Kraft gesetzt, so dass zum Gemeindegrundstück sehr wohl 3m eingehalten werden müssten, wenn nicht die Bereitschaft einer Abstandsflächenübernahme erklärt wird.also keine 3m von Grundstücksgrenze einzuhalten
Wenn keine Gefahr besteht, dass ein anderer das Grundstück kauft, ist das ok.werden wir aber vor endgültiger Vermessung nicht tun
Nein. Ist nicht unüblich, eine genau beschriebene Teilfläche im Kaufvertrag zu definieren und später real zu teilen. Es fallen nur etwas höhere Gebühren für Notar und Grundbuchamt an.Unsere neuen Nachbarn haben das aber schon gemacht, also muss es laut meiner Auffassung eigentlich schon vermessen sein.
Ich verstehe die Frage nicht. Ihr habt doch jetzt einen hohen Kniestock und eine Gaube (korrekt ein Zwerchhaus). Was hat es mit der Treppe auf sich?Meine Frage wäre noch, ob es unbedingt immer 2 Vollgeschosse für eine Treppe ins DG sein müssten oder ob ein hoher Kniestock mit Gaube auch ginge?